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Zollbericht Kasachstan Kennzeichnungsvorschriften

Markierungs- und Kennzeichnungsvorschriften

Beim Warenimport in Kasachstan sind einige Regeln bei der Markierung und Kennzeichnung von Waren zu beachten. 

Von Karin Appel | Bonn

Kennzeichnung von Lebensmitteln

In Kasachstan gilt das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) TR TS 022/2011 "Markierung von Nahrungsmittelerzeugnissen". Es legt fest, dass Lebensmittel und deren Etiketten und Transportverpackungen zusätzliche Angaben wie zum Beispiel Zutaten, Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerbedingungen, Nährwerte und Angaben zu gentechnisch veränderten Organismen enthalten müssen.

Insbesondere sind auch Ölsaaten besonders zu kennzeichnen: Das Etikett muss aus Papier oder Textilmaterial bestehen und Informationen zum Namen der Sorte, einschließlich einer Angabe zur Hybride, zur Kulturpflanze (und Vermehrung), Elternform, Erntejahr und Gewicht des Saatguts enthalten. Zusätzlich muss der Name des Identifizierungsdokumentes, das sich auf die Sorten- und Aussaatqualität des Produktes bezieht, angegeben werden.

Kosmetika und Parfums

Auch Kosmetika und Parfümwaren sind besonders zu kennzeichnen: Der Verwendungszweck muss unmissverständlich angegeben werden. Darüber hinaus müssen auch das Herkunftsland, Farbe und Ton, Inhaltstoffe, Lagerbedingungen, Informationen zur Anwendung und gegebenenfalls Mengen an Fluoridkonzentrat angegeben werden. 

Für Produkte, die noch nicht den Konformitätsbewertungsverfahren der EAWU unterliegen, regelt dies das Technische Reglement Kasachstans "Anforderungen an Verpackung, Markierung und Etikettierung und den Regeln des richtigen Anbringens" Nr. 277 vom 21. März 2008".

Alle Waren müssen nach dem Gesetz über die Regulierung der Handelstätigkeit eine Markierung des Herkunftslandes ("Made in ...") aufweisen.

Kennzeichnung von Waren mittels digitaler Identifizierungsmittel

Im Februar 2019 billigte das kasachische Parlament die Ratifizierung des Abkommens über die digitale Kennzeichnung von Waren in der EAWU. Die Kennzeichnung soll mittels eines Data-Matrix-Codes (2D-Barcodes) geschehen, welcher entweder direkt auf die Ware oder die Verpackung angebracht wird und umfangreiche Informationen über die jeweilige Ware enthält. 

Die Mitgliedsstaaten der EAWU legen Umsetzungstermine, Verfahren und Bedingungen durch ihre eigenen nationalen Bestimmungen fest. Über genehmigte Rahmenbedingungen ist anschließend der Eurasische Wirtschaftsrat entsprechend zu informieren.

Ziel dieses Abkommens ist es, den Prozess der Kennzeichnung von Waren mit maschinenlesbaren Zeichen in der gesamten Zollunion zu vereinheitlichen. So sollen die markierten Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus verfolgbar sein, was neben der Rationalisierung des Dokumentenflusses und der Beschleunigung und Vereinfachung der Interaktionsprozesse zwischen Wirtschaft und Staat dazu beitragen soll, die Wettbewerbsfähigkeit von ehrlichen Unternehmern zu steigern und das Inverkehrbringen von illegaler Plagiatsware zu verhindern.

Erste positive Erfahrungen mit der digitalen Kennzeichnung sammelte Kasachstan ab November 2017, als es am Pilotprojekt der EAWU zur digitalen Kennzeichnung von Pelzwaren teilnahm und die Zahl der offiziell registrierten Importe von Pelzwaren deutlich anstieg. In Folge dessen beschloss Kasachstan, die digitale Kennzeichnung von Pelzwaren mittels eines speziellen Radiofrequenz-Identifikationschips (RFID) obligatorisch zu machen. 

Seit dem entwickelte sich die digitale Kennzeichnung weiter, indem sie auf immer mehr Produkte ausgeweitet wurde. Mittlerweile sind folgende Produkte bei der Einfuhr nach Kasachstan beziehungsweise in die Eurasische Wirtschaftsunion mit dem Data-Matrix-Code zu kennzeichnen:

  • Bier und "alkoholarme Mixgetränke"
  • Milchprodukte
  • Abgepacktes Wasser
  • Arzneimittel
  • Tabak
  • Güter der Leichtindustrie
  • Schuhwerk
  • Pelzmäntel
  • Parfüm und Eau de Toilette
  • Meeresfrüchte (dazu zählt auch Kaviar)
  • Technische Mittel der Rehabilitation
  • Tierarzneimittel und Tierfutter
  • Konserven
  • Pflanzliche Öle
  • Reifen
  • Kameras und Blitzlampen
  • Medizinprodukte
  • Fahrräder
  • Antiseptika und Desinfektionsmittel
  • Rollstühle
  • Erfrischungsgetränke
  • Alkoholfreies Bier.

Eine Pilotphase, die den Übergang bis zur obligatorischen Kennzeichnung einleitet, gilt derzeit bis zum 31. März 2025 für folgende Produktgruppen:

  • Kinderspielzeug
  • Titanmetallprodukte
  • Funkelektronik
  • Faserkabel
  • Druckerzeugnisse
  • Baustoffe
  • Heizgeräte
  • Kabelgebundene Waren
  • Pyrotechnik
  • Motoröle.

Eine laufenden Überblick über Testphasen und Einführung der obligatorischen Kennzeichnung ist auf der offiziellen Website von "честныйзнак" einzusehen.

Den Ablauf der digitalen Kennzeichnung zeigt folgende Grafik:

 

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