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Zollbericht Senegal Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Senegal sind bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Von Andrea Mack | Bonn

Verpackungsanforderungen

Senegal wendet für Holzverpackungen den internationalen Standard ISPM 15 (frz. NIMP 15) an. Verpackungsmaterialien wie Stroh und Heu, durch die Krankheiten eingeschleppt werden könnten, sind nicht erlaubt. Da die Packstücke oft im Freien lagern, sollten sie wasserdicht und hitzebeständig sein. Besondere Markierungsvorschriften bestehen nicht, die handelsüblichen Angaben sind ausreichend. Dazu gehören die Aufschrift von Absender, Empfänger, Brutto- und Nettogewicht auf der Verpackung sowie der Hinweis "Importé de …". Die Kennzeichnung muss in französischer Sprache erfolgen.

Vorverpackte Lebensmittel

Auf der Verpackung von importierten Lebensmitteln müssen folgende Angaben deutlich lesbar auf Französisch angebracht sein:

  • Name und Anschrift des Herstellers, Händlers oder Importeurs
  • Name des Lebensmittels, Produktbezeichnung, Liste der Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils, Nettoinhalt, ggf. Abtropfgewicht, Chargennummer
  • Ursprungsland
  • ggf. Gebrauchsanweisung, Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen
  • Herstellungs- und Verfallsdatum (Tag, Monat, Jahr) mit Hinweis auf das Mindesthaltbarkeitsdatum "À consumer de préférence avant le ...".

Weitere produktspezifische Kennzeichnungspflichten

Einige Erzeugnisse müssen mit der Aufschrift "Vente au Sénégal" (zum Verkauf in Senegal) versehen sein. Dies gilt für Streichholz- und Zigarettenschachteln, Flaschen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Prozent, Batterien des Typs R.20, Verpackungen für Haushaltskerzen und bedruckte Stoffe mit den Bezeichnungen "Légos" und "Wax". 
Bei alkoholischen Getränken sind außerdem Name und Anschrift des Herstellers, die Steuernummer des Importeurs und der Alkoholgehalt auf jedem Etikett anzugeben.
Besondere produktspezifische Vorschriften gelten zudem für Tabakwaren, Arzneimittel und Pestizide.

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