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Zollbericht Island Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft. Diese sind in Island in der Regel sehr gering.

Von Stefanie Eich | Bonn

Zolltarif

Viele Waren können zollfrei und nur zu einem sehr geringen Zollsatz in Island eingeführt werden. 89 Prozent der Tariflinien sind zollfrei. Der durchschnittliche Zollsatz liegt bei 4,3 Prozent, wobei der durchschnittliche Zollsatz für gewerbliche Waren bei 0,2 Prozent liegt, während landwirtschaftliche Erzeugnisse durchschnittlich mit 18,1 Prozent verzollt werden. Waren mit Ursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können größtenteils zollfrei in Island eingeführt werden, sofern ein entsprechender Präferenznachweis vorliegt. 

Zollsätze können Sie im isländische Zolltarif recherchieren. 

Zollwert 

Maßgeblich für die Berechnung des zu zahlenden Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Die Zollwertermittlung in Island basiert auf den Prinzipien des WTO-Zollwertabkommens. Der Einfuhrzoll wird grundsätzlich auf Basis des Transaktionswertes berechnet. Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer entrichtet. Hinzu kommen Kosten für zum Beispiel Versicherung, Beförderung, Verpackung oder Lizenzgebühren. Importeuren, die ihre Ware im Ausland selbst abholen, wird ein pauschaler Zuschlag für die Beförderungskosten berechnet.

Einfuhrumsatzsteuer

Der reguläre Steuersatz beträgt 24 Prozent, der reduzierte Satz elf Prozent. Ein reduzierter Satz in Höhe von sieben Prozent wird auf Lebensmittel erhoben. 

Zollbefreiung

Island gewährt Zollbefreiungen für folgende Warengruppen: 

  • Waren, die für Botschaften oder Konsulate bestimmt sind
  • Materialien und Ausrüstung für den Lawinenschutz oder den Katastrophenschutz
  • Rückwaren
  • Transportverpackungen
  • Warenmuster
  • Werbematerial
  • Waren für wissenschaftliche Zwecke

Zudem ist eine zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr möglich, wenn es sich um Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, handelt. 

Zollabfertigungsgebühren

Während der regulären Dienstzeiten erheben die isländischen Behörden keine Abfertigungsgebühren. Außerhalb der normalen Dienstzeiten und für bestimmte Dienstleistungen gelten Gebühren gemäß der aktuellen Liste.

Verbrauchsteuern 

Alkohol

Auf Alkohol erhebt Island die Mehrwertsteuer in Höhe von elf Prozent sowie folgende Alkoholsteuern:

  • Bier: 147,14 IKR pro/cl. Alkoholgehalt über 2,25 Prozent
  • Wein: 134,05 IKR pro/cl. Alkoholgehalt über 2,25 Prozent
  • andere alkoholische Getränke: 181,40 IKR pro/cl. Alkoholgehalt

Fahrzeuge

Island erhebt Verbrausteuern auf die Einfuhr von Fahrzeugen. Die Höhe der Steuersätze ist vom konkreten Fahrzeug abhängig. So sind Traktoren oder Fahrzeuge zur Güterbeförderung beispielsweise von der Verbrauchsteuer befreit, während für Anhänger oder Anhängerzugfahrzeuge ein Steuersatz von 13 Prozent gilt. Für Reisebusse und andere Fahrzeuge findet ein Steuersatz in Höhe von 30 Prozent Anwendung. Eine detaillierte Übersicht findet sich auf der Seite der isländischen Steuer- und Zollbehörde. 

Getränkeverpackungen

Island erhebt eine Gebühr auf Getränke in Einwegverpackungen aus Aluminium, Stahl, Glas oder Kunststoff. Sie gilt für Getränke der folgenden HS-Positionen: 2009, 2201, 2202, 2203, 2204, 2205, 2206 und 2208. Die Gebühr setzt sich aus einem Pfand in Höhe von 16,22 IKR pro Verpackungseinheit und einer Verwaltungsabgabe zusammen. Die Höhe der Verwaltungsabgabe hängt vom Verpackungsmaterial ab. Details enthält die Verordnung 750/2017 über die Sammlung, Verwertung und Pfand von Einweggetränkebehältern.

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