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Wirtschaftsumfeld | Israel | Außenhandel

Einfuhr normpflichtiger Waren ist leichter und billiger geworden

Bei risikoarmen bis mittelriskanten Produkten wird kein Konformitätszertifikat mehr verlangt. Davon erhofft sich die Regierung ein breiteres und billigeres Importangebot.

 

Von Wladimir Struminski | Israel

Bereits im Januar 2024 hatte das israelische Parlament (Knesset) eine Novellierung der Importverordnung verabschiedet. Jetzt, ab Juli 2024 ist in Israel die Einfuhr tausender Waren, für die eine verbindliche Norm gilt, ohne ein Konformitätszertifikat erlaubt. Es handelt sich allerdings nicht um alle Produkte, sondern nur um solche, die vom Wirtschaftsministerium (Ministry of Economy and Industry) als risikoarm oder höchstens mittelriskant eingestuft werden. Die Reform verkürzt und verbilligt das Importprocedere und kann neue Marktchancen auch für deutsche Anbieter schaffen.

Wesentliche Importerleichterung

Normpflichtige Produkte dürfen nur dann vermarktet werden, wenn sie der geltenden Norm entsprechen. An diesem Grundprinzip rüttelt auch die jüngste Reform nicht. Das betont Merav Kaplan, Vizedirektorin für Zoll, Einfuhr und Normen bei der Vereinigung der israelischen Handelskammern (Federation of Israeli Chambers of Commerce). Allerdings sei die Notwendigkeit eines Konformitätszertifikats für Produkte der sogenannten Gruppen 2 und 3 nunmehr entfallen.

Jede der in Israel geltenden knapp 600 offiziellen Normen ist einer Risikokategorie zugeteilt. Die Gruppen 2 und 3 erfassen risikoarme und mittelriskante Produkte. Dazu gehören laut einer Aufstellung des Wirtschaftsministeriums unter anderem Erzeugnisse der Nachrichten- und Informationstechnik, weiße Ware, Elektrokleingeräte, Elektroausrüstungen wie Leistungstransformatoren, Netzteile und Sicherungen für den Hausgebrauch, motorbetriebene Werkzeuge, Farben und Lacke, Wasch- und Reinigungsmittel, augenoptische Linsen sowie Kinder- und Babyprodukte.

Prüfzertifikate für Produkte dieser Gruppen, so Merav Kaplan gegenüber Germany Trade and Invest, seien bisher vom israelischen Normeninstitut oder einem anderen dazu befugten Labor ausgestellt worden. Dies habe zu Kosten und Wartezeiten geführt. Deshalb bedeute die Abschaffung der Zertifizierungspflicht eine wesentliche Erleichterung, auch wenn der Importeur für die Normkonformität hafte und eine Produktakte unterhalten müsse.

Keine Änderung für andere Produktgruppen

Für Produkte der risikoreichsten Normenkategorie, Gruppe 1, gilt die Reform nicht. Zu ihr gehören unter anderem Medizintechnik, Hebezeuge sowie Feueralarm- und -löschsysteme. Eine weitere Kategorie (Gruppe 4) umfasst Produkte für den Einsatz in der Industrie, für die zwar Normen bestehen, deren Normkonformität aber nicht geprüft wird. Für diese beiden Gruppen ändert sich durch die Reform nichts. Ebenfalls nicht betroffen sind nicht normpflichtige Waren, die ohnehin ohne Normzertifikat importiert werden.

"Im Hafen wird kein Halt gemacht“

Das Wirtschaftsministerium nennt die neue Reform "Im Hafen wird kein Halt gemacht“. Dies bedeutet, dass die betroffenen Waren nunmehr direkt vom Schiff auf den Lkw oder Frachtzug für den Binnentransport verladen werden können.

Zu diesem Zweck gibt der Importeur eine Erklärung ab, dass die Waren die Anforderungen der für sie geltenden israelischen Norm erfüllen. Für die Zollfreigabe beauftragt er seinen Zollagenten, die betroffenen Produkte als nicht zertifizierungsbedürftig zu kodieren.

Im Regelfall wird das Wirtschaftsministerium die Normkonformität im Einzelhandel kontrollieren. In bestimmten Fällen aber kann es die Einfuhrdokumente oder die Waren selbst auch vor der Zollfreigabe prüfen. Dann dürfen die Produkte nicht vor Abschluss der Prüfung verkauft werden. Dem Importeur ist in diesem Fall nur erlaubt, die verschlossenen Container vom Hafen in sein eigenes Warenlager zu verbringen. Dort müssen sie ungeöffnet bis zur Prüfung aufbewahrt werden.

Wirtschaftsressort hofft auf größeres und billigeres Importangebot

Von der Reform verspricht sich das Wirtschaftsministerium mehr Importe, eine breitere Produktpalette und stärkere Marktdurchdringung durch preiswertere Produkte. Es hofft auf neue Geschäftsanreize sowohl für offizielle Vertriebspartner ausländischer Hersteller als auch für Parallelimporte.

Schnelleres Einfuhrprocedere, so das Ministerium, werde Importeuren zudem eine schnellere Reaktion auf Veränderungen des Marktbedarfs ermöglichen. Dies könne unter anderem Importe von Waren mit starken, unvorhersehbaren Umsatzschwankungen erleichtern. Ferner kann die Neuregelung die Einfuhr kleinerer Warenpartien attraktiver machen. 

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