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Wirtschaftsumfeld | Israel | Einfuhrverfahren

Radikale Normenreform erleichtert Markteintritt

Seit Juni 2022 darf eine große Zahl von Produkten ohne den israelischen Normkonformitätsnachweis eingeführt werden. Damit will Israel auch neue ausländische Lieferanten ansprechen.

Von Wladimir Struminski | Jerusalem

Im Rahmen der zur Jahresmitte 2022 in Kraft getretenen Importreform gelten erhebliche Erleichterungen auch bei den Normkonformitätsnachweisen. Vor der Reform konnten lediglich 139 Produkte, für die gesetzlich verbindliche israelische Normen (von 525 Normen) gelten, aufgrund einer bloßen Konformitätserklärung des Importeurs eingeführt werden. Die sonst obligatorische Prüfung der Waren war bei diesen 139 Normen nicht nötig. Nach der Reform gilt diese Möglichkeit für mehr als 400 Normen. Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung des Einfuhrverfahrens.

Konformität mit internationaler Norm

Gleichzeitig wurde aber ein radikal neuer Einfuhrweg geschaffen, bei dem es auf die Konformität mit der israelischen Norm überhaupt nicht ankommt. Vielmehr genügt es, wenn der Importeur erklärt, die Ware entspreche einer in Israel anerkannten ausländischen Norm. Dabei muss eine Normkonformitätsbestätigung aus dem Ausland beigebracht und für jedes auf diese Weise eingeführte Produkt eine technische Dokumentationsakte anlegt werden. Die Akte darf sich an die bestehende ausländische Produktakte anlehnen und muss nicht ins Hebräische übersetzt werden. Vielmehr genügt eine englischsprachige Version.

Diese Regelung gilt für insgesamt 299 Normen. An der Verantwortung, die der Importeur für die von ihm auf den israelischen Markt gebrachten Produkte trägt, ändert sich dabei nichts. Allerdings ist die Erlangung einer israelischen Normkonformitätsbestätigung überflüssig, weil das Prozedere nicht auf israelische, sondern auf international geltende Normen abzielt.

EU-Normen überwiegen

In den meisten Fällen handelt es sich um EU-Normen, in einer geringeren Anzahl von Produktkategorien um US-amerikanische oder um internationale Normen wie diejenigen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) oder der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). Normen anderer Länder kommen kaum zur Anwendung.

Die neue Regelung bedeutet nicht, dass Importeure verpflichtet sind, die Einfuhr betreffender Produkte mithilfe dieses sogenannten Auslandsnormverfahrens (foreign standards route) durchzuführen. Vielmehr können sie nach wie vor den Konformitätsnachweis nach der israelischen Norm beibringen. Zwei Monate nach Beginn der Reform brachte das Wirtschaftsministerium die Meinung zum Ausdruck, Produkte, die bereits nach dem bisherigen System eingeführt würden, würden von ihren Importeuren nur selten in das alternative Verfahren überführt werden. Anders könne es allerdings bei neuen Importeuren und bei neuen Produkten aussehen.

Vorteil für ausländische Lieferanten

Das Auslandsnormverfahren erleichtert nicht nur den israelischen Importeuren das Leben, sondern macht auch ausländischen Exporteuren den Markteintritt in Israel leichter. Unter anderem können sie einzelne Produktsendungen oder geringere Liefermengen dem israelischen Importeur überlassen, ohne dass die Transaktion durch die Forderung nach einer israelischen Normkonformitätsbestätigung verzögert wird. Das wirkt sich zugleich kostensenkend aus.

Genau das ist auch das Ziel des israelischen Wirtschaftsministeriums, das die Reform in die Wege geleitet hat. Das Ressort will nicht nur neue israelische Importeure ins Geschäft bringen, sondern auch den Kreis ausländischer Lieferanten vergrößern, die dem israelischen Markt beitreten. Die neue Regelung soll einen Beitrag zur Senkung der Lebenskosten in Israel leisten.

Von Zusatzformalitäten werden ausländische Lieferanten verschont

Von den 299 Normen, für die das Auslandsnormverfahren erlaubt ist, kann die Einfuhr in 178 Fällen ohne zusätzliche Formalitäten durchgeführt werden. Bei 121 Normen gelten zusätzliche Anforderungen. Allerdings werden diese von dem israelischen Importeur erfüllt; der ausländische Lieferant muss sich mit ihnen nicht befassen.

Ein Beispiel sind Plastikrohre für Abwasser beziehungsweise für die Kanalisation. Nach der für sie geltenden ausländischen Norm ist für sie keine bestimmte Farbe vorgeschrieben. Dagegen müssen in Israel Abwasserrohre grau und Kanalisationsrohre orangebraun sein.

Bei der Einfuhr solcher Rohre muss sich der Importeur daher verpflichten, dass sie der israelischen Farbenregelung entsprechen und sie beim ausländischen Lieferanten in der erforderlichen Farbe bestellen. Aufgrund dieser Verpflichtung darf die Ware ins Land gebracht werden.

Elektrogeräte und Kinderwaren prominent vertreten

Im Einklang mit den geltenden Produktsicherheitsbestimmungen sind Elektroerzeugnisse auf der Liste von Erzeugnissen, die mithilfe des Auslandsnormverfahrens eingeführt werden dürfen, prominent vertreten. Das gilt nicht nur für Elektrohausgeräte oder Sicherungen, sondern beispielsweise auch für handgeführte elektrische Werkzeuge, Lampen und Elektrogeräte für medizinische Verwendung.

Erzeugnisse für Babys und Kinder unterliegen ebenfalls zahlreichen Sicherheitsregeln. Daher sind sie unter den im Rahmen des Auslandsnormverfahrens importfähigen Waren in relativ großer Zahl vertreten. Dazu gehören beispielsweise Kinderbetten, Kinderwagen und Spielzeug für Kleinkinder ab drei Jahren.

Spielzeug für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gilt als besonders risikoreich und wird weitaus genauer auf Normkonformität geprüft. Deshalb darf es nicht mit einer bloßen Konformitätserklärung importiert werden, egal ob diese Erklärung sich auf israelische oder auf ausländische Normen bezieht.

Normenverwaltung dient als Auskunftsstelle

Eine englischsprachige Liste der Waren, die im Rahmen des Auslandsnormverfahrens eingeführt werden dürfen, wurde vom israelischen Wirtschaftsministerium bisher nicht veröffentlicht. Sie ist nur auf Hebräisch einsehbar  (https://www.gov.il/he/departments/publications/reports/approved-casis-list). Allerdings können sich ausländische Firmen mit gezielten Anfragen an die im Wirtschaftsministerium ansässige Normenverwaltung (Standards Administration) wenden (igord@economy.gov.il). Sie fungiert als die israelische Auskunftsstelle gemäß dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse.

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