Zollbericht Israel Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Update: Israel und VAE vereinbaren Freihandel
Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) versprechen sich von dem neuen Freihandelsabkommen intensivere Wirtschaftsbeziehungen.
05.04.2023
Von Wladimir Struminski, Karin Appel | Israel, Bonn
Update
Das Abkommen zur Errichtung einer Freihandelszone zwischen Israel und den VAE ist am 1. April 2023 in Kraft getreten.
Das Freihandelsabkommen senkt vor allem die aktuell geltenden Zölle für etwa 96 Prozent aller Waren. Damit sollen die Lebenshaltungskosten gesenkt und neue Arbeitsplätze in Israel geschaffen werden. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sagte in einer Erklärung, dass er auf eine weitere Ausweitung von Israels „Kreis der Friedensabkommen“ mit anderen Ländern in der Region hoffe.
Hintergrund
Am 31. Mai 2022 haben Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Nach Angaben des israelischen Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy ans Industry) werden im Rahmen des Abkommens jeweils 96 Prozent der Warenströme zwischen den beiden Ländern von Zöllen befreit. Größtenteils tritt die Zollabschaffung sofort in Kraft. Ein weiterer Teil der von der Freihandelsvereinbarung erfassten Zollpositionen wird innerhalb der nächsten drei Jahre von der Zollpflicht freigestellt.
Das Freihandelsabkommen wurde durch die 2020 erfolgte Aufnahme offizieller Beziehungen zwischen den beiden Staaten ermöglicht. Nach Angaben der israelischen Außenhandelsstatistik beliefen sich die israelischen Exporte in die VAE 2021 auf 385 Millionen US-Dollar, während die Importe aus den Emiraten 837 Millionen US$ erreichten.
Nach Schätzung der Außenhandelsverwaltung (Foreign Trade Administration) des israelischen Wirtschaftsministeriums wird dank des Freihandelsabkommens bereits 2022 eine Steigerung des bilateralen Warenhandels um mehrere Hundertmillionen US$ erwartet. Das Abkommen erleichtere auch den bilateralen Dienstleistungshandel. Ferner gewährten die VAE und Israel Unternehmen aus dem jeweiligen Partnerland Zugang zur Beschaffung der öffentlichen Hand.
Quelle: Abkommenstext