Rechtsmeldung Italien Einkommensteuer
Italienischer Haushalt 2022 passt Einkommensteuer an
Das Gesetz Nr. 234/2021 über den Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 und den Mehrjahreshaushalt 2022 bis 2024 bringt Änderungen auch im Bereich der Einkommensteuer.
11.01.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Rechtliche Grundlage der progressiv ausgestalteten Einkommensteuer (imposta sul reddito delle persone fisiche – IRPEF) in Italien ist der Einheitstext der Ertragsteuern (testo unico del 22/12/1986 n. 917). Durch das Gesetz Nr. 234/2021 ergeben sich nun Neuerungen: Die Zahl der Einkommensteuerklassen wurde zum 1. Januar 2022 von fünf auf vier Klassen reduziert. Zeitgleich fand eine Reduzierung der Steuersätze in den mittleren Einkommensteuerklassen statt.
Daher ergeben sich für das Jahr 2022 folgende Steuersätze:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz (in Prozent) |
bis 15.000 | 23 |
über 15.000 bis 28.000 | 25 |
über 28.000 bis 50.000 | 35 |
über 50.000 | 43 |
Zum Vergleich die Sätze, die für das Jahr 2021 gelten:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz (in Prozent) |
bis 15.000 | 23 |
über 15.000 bis 28.000 | 27 |
über 28.000 bis 55.000 | 38 |
über 55.000 bis 75.000 | 41 |
über 75.000 | 43 |
Zum Thema:
- Gesetz Nr. 234/2021 (Legge 30 dicembre 2021, n. 234)
- Informationsseite des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (auf Italienisch)