Special Italien Coronavirus
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Der Green Pass wird nur noch zur Einreise und in Krankenhäusern benötigt. (Stand: 6. Mai 2022)
Von Oliver Döhne | Mailand
Anfang Mai 2022 endete in Italien, mit wenigen Ausnahmen, die Nachweispflicht von Impfungen oder Coronatests über den Green Pass. Nur bei der Einreise ist dieser noch bis Ende Mai vorzulegen. Falls er auf einer Impfung basiert, darf diese nicht länger als neun Monate zurückliegen. Außerdem müssen Einreisende weiterhin das Onlineformular des European Digital Passenger Locator ausfüllen.
Die Bewegungsfreiheit im Land ist fast vollständig wiederhergestellt. Im öffentlichen Nahverkehr gilt noch bis zum 15. Juni 2022 Maskenpflicht. Geschäfte, Supermärkte, Restaurants und Hotels können auch ohne Maske betreten werden. An Arbeitsplätzen, wo Kontakt zu Kollegen oder Kunden besteht, müssen Arbeitnehmer bis Ende Juni 2022 einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Krankenhäusern ist zudem bis Ende des Jahres ein 2G-Nachweis zu erbringen.
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