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Japan: UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
19.09.2024
Von Julia Merle, Delia Leitner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. In der Praxis kam das Abkommen bereits in der Vergangenheit kraft Parteivereinbarung regelmäßig zur Anwendung.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.