Zollbericht Japan Krieg in der Ukraine
Japan folgt den westlichen Sanktionsmaßnahmen
Exportverbot für Dual-Use- und Luxuswaren nach Russland.
05.04.2022
Von Dr. Achim Kampf, Jürgen Huster | Bonn
Die japanische Regierung hat sich in verschiedenen Sanktionspaketen seit dem 26. Februar 2022 in wesentlichen Teilen den westlichen Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegenüber Russland angeschlossen:
- Verbot der Ausgabe von russischen Staatsanleihen auf dem japanischen Finanzmarkt,
- Verbot des Handels mit den Separatistenregionen in Luhansk und Donetsk im Osten der Ukraine und Einfrieren des Vermögens derer Repräsentanten,
- Beschränkungen bei Transaktionen mit der russischen Zentralbank,
- Einfrieren der Vermögen von Oligarchen im nahen Umfeld des russischen Präsidenten,
- Sanktionen gegenüber bestimmten russischen Personen und Organisationen, unter anderem auch bestimmten Mitgliedern des russischen Parlaments und der staatlichen Exportagentur „Rosoboronexport”,
- Verbot der Ausfuhr nach Russland von Dual-Use-Gütern, also Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können,
- Verbot der Ausfuhr nach Russland von Maschinen und Ausrüstungen zur Verwendung in Ölraffinerien sowie von Luxusgütern wie Personenkraftwagen und Krafträder, Bekleidung, Lederwaren, Juweliererzeugnisse und Uhren.
Zudem wurde der Export von Dual-Use-Gütern nach Belarus verboten sowie bestimmte belarussische Personen, unter anderem auch der Staatspräsident, mit Finanzsanktionen belegt.
Darüber hinaus soll für Importe von Waren mit Ursprung oder Herkunft Russland künftig die WTO-Meistbegünstigung aufgehoben werden und würde so durch die erhöhten Zollsätze die Importe erheblich verteuern.
Eine Übersicht der japanischen Sanktionen gegenüber Russland kann in japanischem Wortlaut beim Finanzministerium abgerufen werden.