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Kamerun: Rechtssystem

Das kamerunische Recht ist sowohl durch das französische Recht als auch durch das angelsächsische Common Law beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Allgemeines

Die Republik Kamerun (République du Cameroun; fortfolgend: Kamerun) ist ein zentralafrikanisches Land, das im Jahr 1960 seine Unabhängigkeit von den Franzosen und Briten erlangte. Dadurch ist ein gemischtes Rechtssystem entstanden. Während im überwiegenden Landesteil französisch geprägtes Recht gilt, ist regional auch das angelsächsische Common Law anwendbar. Die neueren Gesetze orientieren sich in der Regel am französischen Recht und gelten in beiden Sprachregionen gleichermaßen.

Kamerun ist darüber hinaus Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l’harmonisation en Afrique du droit des affaires, OHADA). Daher gilt zwischen den Mitgliedstaaten der OHADA ein größtenteils vereinheitlichtes Wirtschaftsrecht.

Wer ein geschäftliches Engagement in Kamerun plant, sollte in jedem Fall auch über Grundkenntnisse der Rechtslage vor Ort verfügen. Dies sollte in Ergänzung zu den Informationen über die wirtschaftliche Lage und chancenreiche Branchen gesehen werden, die zu einer Marktrecherche immer wie selbstverständlich dazu gehören.

Nachstehend haben wir in Kürze einige Rechtsinformationen über das zentralafrikanische Land zusammengestellt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Einholung von Rechtsrat vor Ort unverzichtbar ist. Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der kamerunischen Investitionsbehörde Cameroon Investment Promotion Agency (CIPA).

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Kamerun ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

Gesetze und Rechtsquellen

Das Rechtssystem Kameruns beruht, je nach Sprachregion, sowohl auf französischem Recht als auch auf dem angelsächsischen Common Law. Das Land hat daher ein gemischtes Rechtssystem, in dem das Common Law überwiegend nur in den englischsprachigen Regionen angewendet wird. Heutzutage werden immer mehr Gesetze erlassen, die gleichermaßen in beiden Sprachgemeinden gelten und sich zumeist am französischen Recht orientieren. Einen Überblick über die Rechtssysteme in Afrika erhalten Sie im GTAI-Factsheet „Rechtssysteme in Afrika“.

Da die Republik Kamerun Mitgliedstaat der OHADA ist, gelten im Bereich des Wirtschaftsrechts die sogenannten OHADA-Einheitsgesetze; diese sind für alle derzeit 17 Mitgliedstaaten verbindlich, direkt anwendbar und gehen nationalem Recht grundsätzlich vor (Artikel 10 OHADA-Staatsvertrag). Einheitsgesetze wurden bisher unter anderem in folgenden Bereichen verabschiedet:

  • Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général/Uniform Act relating to general commercial law;
  • Gesellschaftsrecht : Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d'intérêt économique/Uniform Act relating to commercial companies and economic interest groups;
  • Rechtsverfolgung: Acte uniforme portant organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution/Uniform Act organizing simplified recovery procedures and enforcement measures;
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relatif au droit de l’arbitrage/Uniform Act on arbitration.

Die Einheitsgesetze sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der OHADA abrufbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch im GTAI-Special OHADA: Mit Einheitsgesetzen gegen Rechtsunsicherheit.

Im Übrigen können nationale kamerunische Gesetze unter anderem abgerufen werden unter:


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