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Recht kompakt | Kanada | Sicherungsmittel

Kanada: Sicherungsmittel

Im kanadischen Recht existiert keine Sicherungsmittel, das dem Eigentumsvorbehalt im deutschen Recht unmittelbar entspricht.

Von Jan Sebisch | Bonn

Die in den Common Law-Provinzen übliche Mobiliarsicherheit ist das security interestein Sammelbegriff für ein allgemeines Recht zur Sicherung von Zahlungs- und Erfüllungsansprüchen. In diesem Rahmen haben alle Provinzen außer Quebec einen Personal Property Security Act (PPSA) erlassen. Ein security interest kann zum Beispiel als Sicherungsübereignung (chattel mortgage), als Vorbehaltsverkauf (conditional sale), Faustpfand (pledge) sowie in anderen Formen zwischen den Parteien vereinbart werden.

Die mit einem security interest verbundenen Rechte ergeben sich primär aus der im konkreten Einzelfall abgeschlossenen Sicherungsvereinbarung beziehungsweise aus einem schriftlichen Sicherungsvertrag. Grundsätzlich ist für die Wirksamkeit des security interest keine Registrierung erforderlich. In der Regel wird eine entsprechende Registrierung vorgenommen, da ansonsten das Sicherungsrecht gegenüber Dritten keine Wirksamkeit entfaltet und etwaige nicht registrierte Sicherungsrechte gegenüber den registrierten Sicherungsrechten nachrangig sind. Ferner stehen früher eingetragene Sicherungsrechte in der Rangfolge vor den Nachfolgenden. Das Registrierungsverfahren ist an strenge formale Voraussetzungen geknüpft. Hinsichtlich dessen verfügt jede Provinz über ein eigenes elektronisches öffentliches Registrierungssystem. 

In Quebec finden sich die entsprechenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Civil Code). 

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