Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Kanada | Kartell- Wettbewerbsrecht

Kurzüberblick: Fusionskontrollvorschriften in Kanada

Gesetzliche Vorschriften zur Kontrolle von Fusionen finden sich im kanadischen Wettbewerbsgesetz.

Von Jan Sebisch | Bonn

Gesetzgebung und Behörden

Gesetzliche Vorschriften zur Kontrolle von Fusionen in Kanada finden sich im Competition Act (Wettbewerbsgesetz). Verantwortlich für die Durchsetzung des Gesetzes ist der Commissioner of Competition. Dieser wird für eine fünfjährige Amtszeit vom Federal Cabinet ernannt. Unterstützt bei der Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften wird der Commissioner vom Competition Bureau. Beim Competition Bureau handelt es sich um eine unabhängige Strafverfolgungsbehörde innerhalb des Federal Department of Innovation, Science and Economic Development, das den Wettbewerb für die kanadischen Verbraucher und Unternehmen schützt und fördert.

Dem Commissioner sowie dem Competition Bureau stehen weitreichende Kontrollbefugnisse zur Überprüfung von Fusionen und gegebenenfalls auch ein Anfechtungsrecht zu. Insofern die an einer Fusion beteiligten Unternehmen nicht in der Lage sind, die vom Competition Bureau etwaigen bestehenden Wettbewerbsbedenken auszuräumen, besteht für den Commissioner die Möglichkeit beim Competition Tribunal (Wettbewerbsgericht) eine Abhilfeanordnung zu beantragen. Beim Competition Tribunal handelt es sich um ein spezialisiertes Gericht, das sich aus Richter:innen und Expert:innen aus Wirtschaft und Industrie zusammensetzt.

Ferner sind die Vorschriften des Investment Canada Act zu berücksichtigen, wenn ein Nicht-Kanadier direkt oder indirekt die Kontrolle über ein kanadisches Unternehmen erwirbt. Bei dem Investment Canada Act handelt es sich um ein Bundesgesetz, das der kanadischen Regierung ermöglicht, bestimmte ausländische Investitionen zu überprüfen. Mit Ausnahme von Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe Kanadas (cultural businesses), wie zum Beispiel im Bereich des Verlagswesens und Rundfunks, ist die Investment Review Division (Investment Canada) für die Umsetzung des Investment Canada Act unter der Leitung des Minister of Innovation, Science and Economic Development Canada zuständig. Für die cultural businesses ist das Department of Canadian Heritage zuständig.

Welche Art von Fusionen werden von den kanadischen Rechtsvorschriften erfasst?

Grundsätzlich fallen alle Fusionen, die einen hinreichenden Bezug zu Kanada aufweisen (a real and substantial connection to Canada), unabhängig von ihrer Größe unter die Vorschriften des Competition Acts und unterliegen damit gegebenenfalls einer Untersuchung und Bewertung durch den Commissioner of Competition. Die Definition des Begriff Fusion (merger) ist weit gefasst und umfasst den Erwerb der Kontrolle über das Geschäft einer anderen Person oder eine wesentliche Beteiligung daran. 

Der Anwendungsbereich von Fusionen, die eine Voranmeldung benötigen (pre-merger notification) ist allerdings eng gefasst. Entsprechende Vorschriften zur Voranmeldung von Fusionen finden sich im Part IX (Notifiable Transactions) des Competition Acts. Die Anmeldepflicht einer Fusion wird durch die Überschreitung gewisser Schwellenwert ausgelöst. Eine Voranmeldung ist zum Beispiel notwendig, wenn die an der Transaktion beteiligten Unternehmen und ihre weltweiten Tochtergesellschaften gemeinsam über Vermögenswerte in Kanada oder über Bruttoeinnahmen aus Verkäufen in, aus oder nach Kanada in Höhe von mehr als 400 Millionen kanadische Dollar (kan$) im letzten abgeschlossenen Steuerjahr verfügen (Party-size threshold).

Existieren spezielle Vorschriften für ausländische Investoren?

Ausländische Investitionen unterliegen grundsätzlich dem kanadischen Investitionsgesetz (Investment Canada Act). Bei dem Investment Canada Act handelt es sich um ein Bundesgesetz, das der kanadischen Regierung ermöglicht bestimmte ausländische Investitionen zu überprüfen.

Der Investment Canada Act spiegelt unter anderem die von Kanada als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangenen Verpflichtungen wider. Im Falle eines direkten Erwerbs eines kanadischen Unternehmens (indem alle wesentlichen Vermögenswerte oder die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens erlangt werden) durch einen nicht kanadischen WTO-Investor (das heißt einen Investor, der von Personen kontrolliert wird, die in WTO-Mitgliedsländern ansässig sind), der kein ausländisches staatliches Unternehmen ist, findet eine obligatorische Überprüfung des Erwerbs statt, wenn der Unternehmenswert 1.326 Milliarden kan$ beträgt. Dieser Schwellenwert gilt allerdings nicht, wenn das kanadische Unternehmen in einem Geschäftsbereich tätig ist, der in Bezug zum kulturellen Erbe Kanadas steht.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.