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Kasachstan: Investitionsrecht
Kasachstan gewährt staatliche Schutzgarantien für Investitionen und Vorteile für teilnehmende Unternehmen von Sonderwirtschaftszonen.
20.09.2022
Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov
Nationale Investitionsgesetzgebung
Das Unternehmensgesetzbuch regelt die staatlichen Garantien für Investoren. Das Gesetz hat zum Ziel, die Industrialisierung und Diversifizierung der kasachischen Wirtschaft zu fördern. Daher etabliert es ein Leistungssystem, das Direkt-Investitionen fördert und in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel die Herstellung von Pharmazeutika, Lebensmittel und Bauwesen unterstützt. Der Investor muss mit der Regierung einen Investitionsvertrag schließen. Der Vertrag ist erst gültig, wenn er bei einer staatlichen Behörde registriert wird.
Kapitel 25 (Art. 273 bis 296) des Unternehmensgesetzbuches enthält Vorschriften zur staatlichen Förderung der Investitionstätigkeit. Es gewährt verschiedene Garantien, unter anderem:
- Rechtsschutz für Investitionen im Rahmen der Verfassung, der Gesetze und völkerrechtlichen Verträge (Art. 276 Abs. 1);
- Schadensersatz bei rechtswidrigem Handeln (Unterlassen) von Amtspersonen (Art. 276 Abs. 2);
- Gewinnverwendung im eigenen Ermessen nach der Zahlung von Steuern (Art. 277);
- Stabilitätsgarantie hinsichtlich abgeschlossener Investitionsverträge (Art. 276 Abs. 3);
- Enteignung beziehungsweise Nationalisierung der Investitionen nur in Ausnahmefällen und gegen angemessene Entschädigung (Art. 279).
Sonderwirtschaftszonen
Das Recht Kasachstans sieht die Möglichkeit der Einrichtung von sogenannten Sonderwirtschaftszonen (SWZ) vor. Es handelt sich um ein Konzept der Investitionsförderung, das für bestimmte abgrenzbare Gebiete besonders günstige Investitionsbedingungen vorsieht. SWZ werden für eine Dauer von 25 Jahren geschaffen. Zur Ansiedlung in einer SWZ muss ein Unternehmen einen Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft abschließen, in dem die Rechte, Pflichten und die Haftung der Parteien festgelegt werden. Näheres regelt das SWZ-Gesetz Nr. 242-VI.
In den Art. 708 bis 710 des Steuergesetzbuches sind die Besonderheiten der Besteuerung in den Sonderwirtschaftszonen geregelt. Ansässige von SWZ sind von Entrichtung der Körperschaftssteuer, der Vermögenssteuer, der Grundsteuer sowie der Gebühr für das Recht zur Nutzung von Grundstücken und von Umsatzsteuer und Zollgebühren befreit. Mehr Informationen zu Zollgebühren erhalten Sie im Zoll und Einfuhr kompakt- Kasachstan. Daneben profitieren Unternehmen von vereinfachten Verfahren zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften und dem "Ein-Schalter-Prinzip“ bei der Kommunikation mit den Behörden.
Nähere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Investitionsagentur.
Public-Private Partnerships (PPP)
Öffentliche-private Partnerschaften oder auch Public-Private Partnerships (PPP) werden durch das Gesetz "Über öffentlich-private Partnerschaften“ geregelt. Im Unternehmensgesetzbuch findet sich ein separates Kapitel zu öffentlich-privaten Partnerschaften (Kapitel 5, Art. 70 bis 74).
Unter PPP-Projekten versteht man eine allgemeine rechtliche, formalisierte und langfristige, für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Privatwirtschaft bei der Durchführung gesellschaftlich wichtiger Projekte (Schaffung von sozialen Infrastruktur, öffentliche Dienste etc.)
Zu den exklusiven Merkmalen einer PPP (Art. 4 des Gesetzes) gehören folgende Punkte:
- Abschluss eines PPP-Vertrages zwischen einem öffentlichen und einem privaten Partner (Begründung eines PPP-Verhältnisses);
- Eine mittel- oder langfristige Laufzeit des PPP-Projekts (zwischen 3 und 30 Jahren ja nach Projekt);
- Gemeinsame Beteiligung an der Durchführung eines PPP-Projekts;
- Kombination von Ressourcen eines öffentlichen und eines privaten Partners bei der Durchführung des PPP- Projekts;
Vorteile einer PPP sind für beide Parteien die Verteilung des Risikos, Garantien und Verantwortlichkeit in Hinsicht auf die soziale und nachhaltige Betonungen des Projekts (sog. People-first PPP). Auf dieser Grundlage werden die PPP-Projekte ausgesucht.
Für Informationen zu Rahmenbedingungen im PPP-Bereich ist das dreisprachige Internetportal des staatlichen Zentrums für PPP-Projekte zu empfehlen. Einen Leitfaden über die Bewertung und Durchführung von PPP-Projekten hat das Ministerium für Volkswirtschaft bereitgestellt: "Praktischer Leitfaden zur Durchführung von öffentlich-privaten Partnerschaften“.
Immobilienrecht
Ausländische Unternehmen können in Kasachstan Grundstücke zum Zwecke der Bebauung, bereits bebaute Grundstücke sowie Wohneigentum erwerben. Hingegen können land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nicht erworben werden. Der Erwerb eines Grundstückes muss beim Ministerium der Justiz (Ministerstvo yustitsii Respubliki Kazakhstan) registriert werden. Weitere Informationen können über das einheitliche Internetportal für Dienstleistung und Information "e.Gov.kz“ abgerufen werden.
Bilaterale Investitionsschutzabkommen
Nach Angaben der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat Kasachstan insgesamt 47 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, von denen 43 in Kraft getreten sind. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Kasachstan ist der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 22. September 1992 (Bundesgesetzblatt II 1994, S. 3730 ff.) zu beachten.
Investitionsstreitigkeiten
Kasachstan gehört seit 2000 zu den Vertragsstaaten der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, die von 163 Staaten unterzeichnet und von 154 Staaten ratifiziert wurde. Gemäß Art. 54 ICSID-Konvention besteht die Verpflichtung des Staates, einen gegen ihn nach den ICSID-Regeln ergangenen Schiedsspruch wie eine Entscheidung der staatlichen Gerichte des beklagten Staates zu vollstrecken.
Auch das deutsch-kasachische Investitionsschutzabkommen sieht in Art. 11 Abs. 2 vor, dass Streitigkeiten zwischen dem ausländischen Investor und dem Gaststaat nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist zur gütlichen Beilegung einem ICSID-Schiedsverfahren zugeleitet werden können.