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Rechtsmeldung | Katar | Markenrecht

Katar setzt GCC-Markengesetz in Kraft

Seit dem 10. Juli 2023 gilt in Katar nun auch das gemeinsame Markengesetz des Golfkooperationsrates. Bisher hatte das Emirat noch ein eigenes Markengesetz angewendet.

Von Jakob Kemmer | Bonn

In Katar kommt nun das gemeinsame Markengesetz des Golfkooperationsrates (GCC) zur Anwendung. Als letzten Schritt dazu hat das Land durch einen entsprechenden Beschluss des Handelsministers die sogenannten Ausführungsbestimmungen zum GCC-Markengesetz verabschiedet.

Durch diese Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen wird das GCC-Markengesetz vollständig in Kraft gesetzt und ersetzt gleichzeitig das alte katarische Markengesetz aus dem Jahr 2002.

Mit der Geltung des GCC-Markengesetzes ändern sich in Katar im Vergleich zur alten Rechtslage einige entscheidende Punkte. So legt das gemeinsame GCC-Markengesetz nun neue Fristen für die Eintragung von Marken fest. Diese sind meist kürzer als die früheren Fristen des katarischen Gesetzes. Beispielhaft seien erwähnt:

  • Die Erfüllung der vom Markenamt auferlegten Anforderungen oder Änderungen ist nun bereits in 90 Tagen und nicht mehr erst in 6 Monaten verpflichtend.
  • Die Einspruchsfrist gegen eine vorherige Einspruchsentscheidung vor Gericht wurde von früher 60 Tagen auf nun 30 Tage verkürzt.

Das Gesetz enthält auch eine neue Tabelle der amtlichen Gebühren. Hier seien zwei Beispiele für geänderte Gebühren genannt:

  • Die Eintragungsgebühr für eine Marke wurde von 2000 QAR (ca. 500 Euro) auf 3000 QAR (ca. 750 Euro) erhöht.
  • Die Gebühr für die Verlängerung einer Marke wurde ebenfalls von 2000 QAR (ca. 500 Euro) auf 3000 QAR (ca. 750 Euro) erhöht.

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