Zollbericht Kirgisistan Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
24.01.2023
Von Karin Appel | Bonn
Zolltarif
Im Rahmen der Zollunion mit Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan besteht seit dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher Zolltarif. Er wurde in Anlehnung an die Warennomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut.
Die im Zolltarif festgesetzten Zollsätze betreffen die Einfuhr von Waren aus Drittländern. Die meisten Zollsätze sind Wertzölle, die in Prozent vom Zollwert der eingeführten Ware ermittelt werden.
Ausgangspunkt des Zollwertes ist der Transaktionswert der Ware, also der Preis, zu dem die Ware tatsächlich verkauft wurde, erhöht um Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung bis zur kirgisischen Grenze (Beförderungs-, Versicherung-, Verpackungskosten, Provision usw.) entstanden, aber nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Preises sind (CIF-Wert).
Wenn der Zollwert nicht anhand des Transaktionswerts der eingeführten Ware ermittelt werden kann, so gilt in Übereinstimmung mit dem Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion der Wert, der auf Grundlage des Transaktionswertes identisch oder ähnlich importierter Waren gebildet wird oder aber der Abzugswert, der berechnete Wert oder der Wert, der durch eine geeignete Rückfallmethode abgeleitet wird.
Zu beachten ist jedoch die Entscheidung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 28. April 2020 N 61. Danach gibt es noch einige Waren, für die Kirgisistan gesonderte Zollsätze erhebt. Die Liste dieser Waren ist im Anhang der Entscheidung nachzulesen.
Zollabfertigungsgebühren
Bei der Einfuhr von Waren erhebt Kirgisistan eine Zollabfertigungsgebühr in Höhe von 0,15 Prozent des zollpflichtigen Wertes.
Einfuhrumsatzsteuer
Auf importierte Waren wird neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich aus der Summe des Zollwertes, des Zollbetrages und ggf. Verbrauchsteuern (bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren).
Der Regelsatz der Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Kirgisistan 12 Prozent. Ein ermäßigter Steuersatz wird auf viele Nahrungsmittel, Erzeugnisse für Kinder und Druckerzeugnisse (außer Werbematerial und Erotik) erhoben.