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Kolumbien: Devisenrecht
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist mittelmäßig konvertibel.
29.07.2024
Von Dr. Julio Pereira
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Devisenverkehr in Kolumbien bilden
- das Devisengesetz (Nuevo Estatuto Cambiario, Gesetz Nr. 9 vom 17. Januar 1991),
- die Allgemeine Regelung für ausländische Investitionen (Régimen General de Inversiones de capital del exterior en Colombia y de capital colombiano en el exterior, Dekret Nr. 2080 vom 18. Oktober 2000), und
- zahlreiche Beschlüsse der Banco de la República (kolumbianische Zentralbank).
Konvertierbarkeit des kolumbianischen Pesos
In Lateinamerika sind die am leichtesten konvertierbaren Währungen auf den internationalen Märkten der brasilianische Real (BRL), der mexikanische Peso (MXN) und der chilenische Peso (CLP). Im Vergleich zu diesen Währungen gilt der kolumbianische Peso (COP) als mittelmäßig konvertierbare Währung. Er kann jedoch für die meisten Handelsgeschäfte verwendet werden.
Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen
Kolumbien verfügt über ein Devisenkontrollsystem, das die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen regelt. Obwohl die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen in Kolumbien erlaubt ist, unterliegt sie den von der Banco de la República aufgestellten Regeln, die die Transparenz und Rechtmäßigkeit dieser Transaktionen gewährleisten sollen.
Fremdwährungstransaktionen
In Kolumbien müssen Fremdwährungstransaktionen über zugelassene Finanzdienstleister (sog. Intermediarios) abgewickelt werden. Zu den Intermediarios gehören alle von der Banco de la República zugelassenen Finanzdienstleister, wie Privatbanken oder Wechselstuben. Es gibt bestimmte Transaktionen, die nur über den Intermediarios und/oder die Nutzung von Verrechnungskonten (Cuentas de Compensación) abgewickelt werden können. Verrechnungskonten sind Bankkonten, die von in Kolumbien ansässigen Personen im Ausland für die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben in Fremdwährung geführt werden.
Unter anderem werden die folgenden Transaktionen von Finanzdienstleistern abgewickelt: Auslandsinvestitionen (Direkt- oder Portfolioinvestitionen), Auslandskredite und herkömmliche Außenhandelsgeschäfte (Import und Export). Diese Transaktionen müssen der Banco de la República zwingend auf speziellen Formularen gemeldet werden. Es handelt sich um ein Devisenkontrollsystem. Dieses System ist in Kolumbien seit 1991 in Kraft und sorgt für Rechtssicherheit bei Fremdwährungstransaktionen.