Zollmeldung Kongo Konformitätserfordernisse
Konformitätsbewertungsverfahren für die Republik Kongo
Ab dem 1. Februar 2024 ist ein PCEC-Zertifikat für die Zollabfertigung aller betroffenen Waren erforderlich. Dies setzt eine Vorversandkontrolle mit Konformitätsprüfung voraus.
29.01.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Für ausgewählte regulierte Waren fordert die Republik Kongo ab Februar 2024 eine Konformitätsbescheinigung (COC) nach dem sogenannten PCEC-Konformitätsbewertungsprogramm (Programme Congolais d'Evaluation de la Conformité). Damit möchte die kongolesische Agentur für Standardisierung und Qualität (ACONOQ) sicherstellen, dass die eingeführten Waren den in der Republik Kongo geltenden Normen und Standards entsprechen. Das PCEC-Zertifikat ist ab dem 1. Februar 2024 erforderlich. Entscheidend ist das Datum des Konnossements.
Welche Waren sind betroffen?
Für alle regulierten Waren mit einem FOB-Wert von 1.000.000 CFA-Franc (FCFA) oder mehr wird eine obligatorische COC verlangt. Eine Liste der betroffenen Waren können Sie diesem Datenblatt entnehmen.
Welche Prüfgesellschaften übernehmen die Aufgabe?
Die Prüfgesellschaften Cotecna und Bureau Veritas sind Partner von ACONOQ und somit berechtigt, die Prüfungen vorzunehmen. Beide überprüfen die Waren vor der Ausfuhr und stellen im Rahmen des kongolesischen Konformitätsbewertungsprogramms (PCEC) eine COC aus, sofern die Konformität gegeben ist. Die geprüften Ware müssen für die Zollabfertigung bei Ankunft im Kongo mit dieser Konformitätsbescheinigung versehen sein. Die Gebühren hängen vom Zertifizierungsweg (Route A, B oder C) ab und sind bei den Prüfgesellschaften zu erfragen.
Weitere Informationen: