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Zollbericht USA Konformitätserfordernisse

Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen

Das neue eFiling-Programm von CPSC gilt für alle importierten Konsumgüter, die einem verbindlichen Sicherheitsstandard unterliegen. Die Einführung erfolgt schrittweise ab 2026.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) strebt die Einführung des eFiling-Programms zur elektronischen Übermittlung von Informationen zur Bescheinigung für regulierte Einfuhrgüter und somit eine Überarbeitung der Anforderungen an Konformitätsbescheinigungen (Certificate of Compliance, CoC) an.

Was ist eFiling?

eFiling ermöglicht es Importeuren regulierter Waren, bestimmte Datenelemente aus einer Konformitätsbescheinigung elektronisch an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection/CBP) zu übermitteln. eFiling ändert nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen bestimmter Produkte und Sendungen.

Durch die Bereitstellung bestimmter Informationen kann die CPSC die Einfuhr von Hochrisikoprodukten in die USA gezielter kontrollieren und somit die Verbraucher schützen. Ferner soll der Prozess dazu beitragen, die Produktinspektionen effizienter zu gestalten und Wartezeiten für konforme Produktimporteure zu reduzieren.

Welche Produkte sind betroffen?

Das neue eFiling-Programm der CPSC betrifft voraussichtlich alle importierten Konsumgüter, die verbindlichen Sicherheitsstandards unterliegen und somit eine Zertifizierung erfordern. Auch sogenannte De-Minimus-Sendungen sollen unter diese Regelung fallen.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Gemäß der final rule treten die Anforderungen, die für die meisten importierten und im Inland hergestellten Konsumgüter gelten, 18 Monate nach Veröffentlichung im Federal Register und somit am 8. Juli 2026 in Kraft. Für Konsumgüter, die in eine Freizone (Foreign-Trade Zone/FTZ) importiert und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung überführt werden, gilt eine Frist von 24 Monaten bis zum Inkrafttreten. Die Regelung tritt für diese Produkte somit am 8. Januar 2027 in Kraft.

Derzeit läuft eine freiwillige Testphase. Die CPSC wird das Programm schrittweise einführen. Importeure, die noch nicht an der freiwilligen Phase teilnehmen, können bereits mit den Vorbereitungen für die Einführung beginnen.

Quellen und weitere Informationen:

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