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Neues Beteiligungsgesetz für ausländische Investoren in Libyen
Am 13. Oktober 2022 erließ das libysche Wirtschafts- und Handelsministerium ein Dekret über die Beteiligung von Ausländern an Unternehmen in Libyen.
09.11.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das Dekret 944/2022 schreibt vor, dass eine wirtschaftliche Betätigung in Libyen die Errichtung einer sognannten Präsenz erfordert. Dies kann zum Beispiel durch die Gründung eines Joint Ventures mit einem libyschen Partner erfolgen. Unter einer Präsenz ist aber auch die Schaffung einer Zweigstelle oder einer Niederlassung zu verstehen.
Wichtigste Neuerung des Dekrets ist die Anhebung der zulässigen ausländischen Beteiligungsquote an libyschen Unternehmen auf nunmehr 75 Prozent. Im Falle einer Genehmigung des Wirtschafts- und Handelsministeriums kann die ausländische Beteiligung sogar bis zu 89 Prozent betragen.
In bestimmten ausgenommenen Wirtschaftszweigen können sich ausländische Unternehmen (und Joint-Venture-Unternehmen mit ausländischer Beteiligung) jedoch nicht betätigen. Dazu zählen vor allem der Vertrieb, die Handelsvertretung sowie der Großhandel.
Die neue Regelung verpflichtet ausländische Unternehmen zudem, zwischen 1 und 2 Prozent ihres Nettoeinkommens in Libyen zugunsten von CSR-Zielen (Corporate Social Responsibility) zu verwenden.