Rechtsmeldung Liechtenstein Umsatzsteuer
Liechtenstein führt neues MwSt-Portal zum Jahreswechsel ein
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Abwicklung von Mehrwertsteuergeschäften ausschließlich über das elektronische Mehrwertsteuerportal möglich sein.
19.12.2024
Von Nadine Bauer | Bonn
In Liechtenstein können Mehrwertsteuergeschäfte ab Januar 2025 nur noch über das neue eMWST-Portal abgewickelt werden. Zu diesen Geschäften zählen: An- und Abmeldung, Abrechnungen, Antragswesen, Kontoinformationen und Kommunikation. Das Portal wird voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 operabel sein.
Um das neue Portal nutzen zu können, muss die elektronische Identifikationsnummer eID.li beantragt werden beziehungsweise vorliegen.
In Papierform im Umlauf befindliche Mehrwertsteuerabrechnungen und -anträge werden noch bis zum 30. Dezember 2024 angenommen. Danach kann die Einreichung nur noch über das neue eMWST-Portal erfolgen.
Zum Thema:
- Information der liechtensteinischen Regierung
- Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz - E-GovG)