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Zollmeldung Malawi Zolltarif, Einfuhrzoll

Zoll- und Steueränderungen in Malawi für das kommende Finanzjahr

Die Maßnahmen treten am 1. April 2025 in Kraft.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die Regierung des Binnenstaats Malawi hat für das neue Finanzjahr 2025/2026 unter anderem folgende Zoll- und Steuermaßnahmen bekannt gegeben:

Einfuhrzölle

  • Bewässerungspumpen, unabhängig von ihrer Größe, können zollfrei eingeführt werden
  • Einfuhrzölle in Höhe von 25 Prozent auf (separat eingeführte) Motoren für Kraftfahrzeuge, Lokomotiven, Seeschiffe und Traktoren werden eingeführt
  • Materialien für den Bau von Vergnügungsparks können zollfrei eingeführt werden (Senkung des Zollsatzes von 12 auf 0 Prozent)
  • Erhöhung der Einfuhrzölle für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und ähnliche elektrische Verdampfungsgeräte (HS-Code 8543.40.00) für den persönlichen Gebrauch von 10 auf 30 Prozent bzw. von 5 auf 25 Prozent

Verbrauchsteuer

  • Materialien für den Bau von Vergnügungsparks können steuerfrei eingeführt werden (Senkung des Verbrauchsteuersatzes von 10 auf 0 Prozent)
  • Die Verbrauchsteuersätze für Hybrid-Elektrofahrzeuge werden gesenkt:
    • Fahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre sind: 0 Prozent
    • Fahrzeuge zwischen acht und 12 Jahren: 35 Prozent 
    • Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind: 60 Prozent
  • Einführung einer Verbrauchsteuer von 200 Prozent auf elektronische Zigaretten und andere mit dem Rauchen verbundene Produkte
  • Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Tragetaschen aus Kunststoff mit Griffen von 10 auf 250 Prozent

Einfuhrumsatz- bzw. Mehrwertsteuer

  • Brot, Brötchen und Süßwaren werden von der Mehrwertsteuer befreit

Quelle: Budget Statement, 28. Februar 2025

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