Zollmeldung Malawi Zolltarif, Einfuhrzoll
Zoll- und Steueränderungen in Malawi für das kommende Finanzjahr
Die Maßnahmen treten am 1. April 2025 in Kraft.
21.03.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die Regierung des Binnenstaats Malawi hat für das neue Finanzjahr 2025/2026 unter anderem folgende Zoll- und Steuermaßnahmen bekannt gegeben:
Einfuhrzölle
- Bewässerungspumpen, unabhängig von ihrer Größe, können zollfrei eingeführt werden
- Einfuhrzölle in Höhe von 25 Prozent auf (separat eingeführte) Motoren für Kraftfahrzeuge, Lokomotiven, Seeschiffe und Traktoren werden eingeführt
- Materialien für den Bau von Vergnügungsparks können zollfrei eingeführt werden (Senkung des Zollsatzes von 12 auf 0 Prozent)
- Erhöhung der Einfuhrzölle für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und ähnliche elektrische Verdampfungsgeräte (HS-Code 8543.40.00) für den persönlichen Gebrauch von 10 auf 30 Prozent bzw. von 5 auf 25 Prozent
Verbrauchsteuer
- Materialien für den Bau von Vergnügungsparks können steuerfrei eingeführt werden (Senkung des Verbrauchsteuersatzes von 10 auf 0 Prozent)
- Die Verbrauchsteuersätze für Hybrid-Elektrofahrzeuge werden gesenkt:
- Fahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre sind: 0 Prozent
- Fahrzeuge zwischen acht und 12 Jahren: 35 Prozent
- Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind: 60 Prozent
- Einführung einer Verbrauchsteuer von 200 Prozent auf elektronische Zigaretten und andere mit dem Rauchen verbundene Produkte
- Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Tragetaschen aus Kunststoff mit Griffen von 10 auf 250 Prozent
Einfuhrumsatz- bzw. Mehrwertsteuer
- Brot, Brötchen und Süßwaren werden von der Mehrwertsteuer befreit