Rechtsmeldung Malaysia Steuerrecht
In Malaysia sind im Jahr 2022 steuerrechtliche Änderungen möglich
Der vom malaysischen Finanzministerium vorgestellte Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 enthält auch potentielle Anpassungen im Steuerrecht.
30.11.2021
Von Julia Merle | Bonn
Zu den vorgeschlagenen Änderungen bei der Körperschaft- und Einkommensteuer gehören:
- Ab 1. Januar 2022 soll Einkommen von in Malaysia Ansässigen, das aus ausländischen Quellen stammt und in Malaysia empfangen wird, grundsätzlich besteuert werden.
- Auf steuerpflichtiges Einkommen, das 100 Millionen Malaysische Ringgit (RM; entspricht ca. 20,9 Millionen Euro) übersteigt, soll im Jahr 2022 eine besondere Steuer („Cukai Makmur“) in Höhe von 33 Prozent erhoben werden.
- Für neue Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2022 gegründet werden und ihren Betrieb aufnehmen, soll es weiter unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung von bis zu 20.000 RM pro Jahr geben.
- Der Mindestanteil des Arbeitnehmerbeitrages zum Employees Provident Fund (EPF) soll weiterhin bis Juni 2022 einen niedrigeren Satz von 9 statt zuvor 11 Prozent betragen.
Außerdem soll zum Beispiel die Dienstleistungssteuer (Service Tax) ab 1. Juli 2022 auch auf Warenlieferdienste, auch über E-Commerce-Plattformen, anwendbar sein; ausgenommen Lebensmittellieferungen sowie Logistikdienstleistungen.
An öffentlichen Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen sollen ab 1. Januar 2023 ein „Tax Compliance Certificate“ der Steuerbehörde (Inland Revenue Board) benötigen.
Ab 2022 sollen Steueridentifikationsnummern (TIN) für jede Person eingeführt werden.
Zum Thema:
- Ministry of Finance: „Budget 2022“ (inklusive Rede zum Haushalt)
- GTAI-Rechtsberichte Steuerrecht in Malaysia und Umsatzsteuerrecht in Malaysia