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Malaysia: Umsatzsteuerrecht
Die Sales Tax und Service Tax fallen bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen an. Sie ersetzen seit dem 1. September 2018 die sogenannte "Goods and Services Tax" (GST).
28.10.2022
Von Julia Merle | Bonn
Steuerpflichtige Waren, die nach Malaysia importiert oder dort hergestellt werden, unterliegen der Sales Tax (Umsatzsteuer). Rechtsgrundlage ist der Sales Tax Act 2018. Bei bestimmten Dienstleistungen, etwa Telekommunikations-, digitalen Dienstleistungen oder importierten Dienstleistungen, wird eine Service Tax (Dienstleistungssteuer) erhoben. Geregelt ist diese im Service Tax Act 2018 (Gesetz über die Dienstleistungssteuer).
Der Steuersatz der Sales Tax beträgt 10 Prozent beziehungsweise 5 Prozent, der Standardsteuersatz der Service Tax liegt bei 6 Prozent.
Über das MySST-Portal registriert sein müssen Hersteller von steuerpflichtigen Waren, wenn deren Umsatz in einem Zeitraum von zwölf Monaten die Schwelle von 500.000 RM (circa 106.400 Euro, Stand Oktober 2022) überschreitet. Bestimmte Hersteller sind unabhängig von diesem Schwellenwert von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Im Juli 2019 wurden Änderungen des Gesetzes über die Dienstleistungssteuer verabschiedet. Der Anwendungsbereich hinsichtlich elektronischer Dienstleistungen wurde auf ausländische Dienstleistungserbringer erweitert. Von ausländischen Dienstleistern an Verbraucher erbrachte digitale Dienstleistungen werden seit 1. Januar 2020 mit der Service Tax besteuert. Von malaysischen Kunden in Anspruch genommene Online-Dienstleistungen aus dem Ausland unterfallen somit nun der Besteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Registrierung in Malaysia erforderlich.