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Zollbericht Marokko Einfuhrabgaben

Marokkos Finanzgesetz 2025: Neue Einfuhrabgaben im Überblick

Das marokkanische Finanzgesetz für 2025 bringt diverse Anpassungen bei den Einfuhrabgaben. Es verpflichtet außerdem zur elektronischen Zahlung von Zöllen, Steuern und Gebühren.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die marokkanische Regierung hat mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2025 einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich auf die Einfuhr von Waren auswirken. Dazu gehören Anpassungen bei der Einfuhrabgaben, aber auch die Verpflichtung zur elektronischen Zahlung von Zöllen, Steuern und Gebühren. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Elektronische Zahlung verpflichtend

Die marokkanische Zollverwaltung verpflichtet alle am Handel Beteiligten zur elektronischen Zahlung von Zöllen, Steuern, Geldbußen und anderen Gebühren. Bei Nichtbeachtung wird der zu zahlende Betrag um einen Prozent erhöht. Einige Vorgänge wie zum Beispiel Teilzahlungen sind von der Verpflichtung zur elektronischen Zahlung ausgenommen.

Änderungen der Einfuhrabgaben 

Mit dem marokkanischen Finanzgesetz für 2025 werden einige Einfuhrabgaben geändert. Dazu gehören Zollerhöhungen, Zollsenkungen und Zollbefreiungen sowie Änderungen bei der Umsatz- und Verbrauchsteuer. 

Zoll

Marokko: Zollsenkungen zum 1. Januar 2025
Warenbeschreibung marokkanische Zolltarifnummer alter Zollsatz in Prozentneuer Zollsatz in Prozent
Modifizierte Maisstärke3505.10.20.003017,5
Vormaterialien für die Herstellung von Pumpen4016.99.9610, 4017.00.8010/20, 7318.1670.10/20, 7318.19.8010302,5
Weißbleche für die Herstellung magnetischer Whiteboards7210.70.23.003010
Messingdraht (Kupfer-Zink-Legierung)7408.21.21.10302,5
Solar-Wechselrichter8504.40.20.2017,52,5
Quelle: Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6619/210

Darüber hinaus werden folgende Waren vom Zoll befreit:

  • Waren, die durch oder im Auftrag der FIFA oder ihr angeschlossener Institutionen für die Fußballweltmeisterschaft 2030 importiert werden;
  • Geräte, Material und Ausrüstungen, die zur Realisierung der afrikanisch-atlantischen Gaspipeline notwendig sind;
  • vorübergehende und mengenmäßig beschränkte Zollbefreiung bis zum 31. Dezember 2025 für Rinder, Schafe, Ziegen und Kamele, Zuchtrinder und Zuchtfärsen, Reis sowie natives und extra natives Olivenöl.
Marokko: Zollerhöhungen zum 1. Januar 2025
Warenbeschreibungmarokkanische Zolltarifnummeralter Zollsatz in Prozentneuer Zollsatz in Prozent
Safran0910.20.00.10,  0910.20.00.903040
Pflanzliche Fette und Öle in Verpackungen mit einem Nettoinhalt von höchstens 20 kg1516.20.25.001017,5
Bestimmte Fasern aus Polyester5503.20.00.202,510
Kabel aus optischen Fasern8544.70.00.10, 8544.70.00.901017,5
Verschiedene Produkte aus Cannabis und Hanfversch. HS-Kapitel-200
Quelle: Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6619/210

Einfuhrumsatzsteuer

Die Umsatzsteuerbefreiung für importierte Trockenhefe wird aufgehoben. Der neue Steuersatz beträgt 20 Prozent. Für Rinder, Schafe, Ziegen und Kamele, Zuchtrinder und Zuchtfärsen, Reis sowie natives und extra natives Olivenöl gilt eine vorübergehende und mengenmäßig beschränkte Umsatzsteuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2025. 

Verbrauchsteuer

Gemäß den Bestimmungen des Finanzgesetzes für das Jahr 2022 wurde eine schrittweise Reform der Verbrauchssteuer auf Zigaretten eingeführt, die über fünf Jahre umgesetzt wird. Ab 1. Januar 2025 gelten demnach folgende Änderungen: Die spezifische Komponente der Steuer wird von 275 auf 400 Dirham (DH) pro 1000 Zigaretten erhöht. Der Ad-valorem-Anteil wird von 64 auf 61 Prozent gesenkt. Das Mindeststeueraufkommen wird von 826,7 auf 900,9 DA pro 1000 Zigaretten erhöht. 

Mit dem Finanzgesetz sind außerdem folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • Einführung einer Verbrauchsteuer auf tabakfreie Nikotinersatzstoffe und Einweg E-Zigaretten
  • Abschaffung der Verbrauchsteuerbefreiung für Kohle und Schweröl, die zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt werden
  • höhere Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Waren gemäß Annex V.

Senkung der Steuer auf importiertes Holz

Die Steuer auf importiertes Holz (taxe sur les bois importés) für die Herstellung von Möbeln des HS-Kapitels 94 wird von zwölf auf sechs Prozent gesenkt.

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