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Steuerliche Änderungen in Mauritius

Unternehmen müssen sich in Mauritius auf steuerliche Änderungen einstellen. Große Unternehmen zahlen künftig unter anderem eine Umweltabgabe. Zudem wird der Mindestlohn erhöht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Der mauritische Finanzminister hat Anfang Juni folgende steuerlichen Änderungen bekanntgegeben:

  • Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Mauritius-Rupien (ca. 990.000 Euro) soll künftig eine Umweltabgabe in Höhe von 2 Prozent des Gewinns anfallen. Mit der Abgabe will die mauritische Regierung Vorhaben zum Klimaschutz finanzieren.
  • Waren und Dienstleistungen im Rahmen eines Projektes, das durch eine Geberorganisation finanziert wird, sind künftig umsatzsteuerfrei, sofern die Finanzierung zu mindestens 50 Prozent aus einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen besteht.
  • Die Steuergutschrift in Höhe von 15 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren wird auf Investitionen in künstliche Intelligenz und Patente ausgeweitet.
  • Die Steuer auf geistiges Eigentum von Produktionsunternehmen im medizinischen, biotechnologischen oder pharmazeutischen Sektor wird auf 15 Prozent erhöht.
  • Unternehmen in der Recyclingbranche sollen von Investitionssteuergutschriften auf Kapitalausgaben profitieren.
  • Steuerliche Anreize sollen auch Investoren in der Kreativwirtschaft erhalten.
  • Unternehmen mit einer Lizenz für Beratungsdienste durch künstliche Intelligenz sollen eine Steuerbefreiung in Höhe von 80 Prozent des Einkommens erhalten.

Neben den steuerlichen Änderungen wurde auch angekündigt, dass ab 1. Juli 2024 der Mindestlohn auf 20.000 Mauritius-Rupien (ca. 400 Euro) erhöht wird.

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