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Zollbericht Mexiko Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Phytosanitärkontrolle für Holzverpackungen und Pflanzen

Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.

Von Susanne Scholl | Bonn

In Mexiko eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz muss gemäß den Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 behandelt sein. Die IPPC-Norm ISPM 15 schreibt eine Begasung mit Methylbromid oder eine Hitzebehandlung und eine entsprechende Kennzeichnung aller Verpackungen aus Rohholz vor, um eine Verschleppung von Schädlingen verhindern.

Zuständige Behörde in Mexiko ist Behörde für Gesundheit und Qualität der Agrar- und Ernährungswirtschaft "Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria" (SENASICA) Die Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 entsprechen den Inhalten der verbindlichen Norm NOM-144-SEMARNAT-2017, die am 22. Februar 2018 im mexikanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Norm ist Ende April 2018 in Kraft getreten. Eine deutsche Übersetzung des Textes hat das Julius-Kühn-Institut veröffentlicht.  

Pflanzen

Für in Mexiko eingeführte Pflanzen, die von dem Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, Entwicklung des ländlichen Raumes, Fischerei und Ernährung (Secretaría de Agricultura, Ganadería, Desarrollo Rural, Pesca y Alimentación) überwacht werden, müssen Importeure ein Pflanzengesundheitszeugnis (Certificado  Fitosanitario para Importación) vorlegen. Das Zeugnis wird am Einfuhrort der Pflanzen ausgestellt. Außerdem werden die Pflanzen am Einfuhrort einer Inspektion (inspección fitosanitaria) unterzogen. Diese Maßnahmen helfen, die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu vermeiden. Weitere Hinweise hierzu hat die SENASICA auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Einfuhrvorschriften für Pflanzen können ebenfalls dort abgerufen werden.  

Importeure von Vorprodukten und Produkten aus Waldpflanzen (unter anderem Holz, Saatgut, einige Möbel aus Holz) benötigen für die Einfuhr ein von der zuständigen Umweltbehörde "Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales" (SEMARNAT) ausgestelltes Zertifikat (Certificado Fitosanitario de Importación). Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 180 Tagen

Schrittweise Abschaffung von Glyphosat und Genmais

Präsident López Obrador hat mit einem Dekret vom 13. Februar 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Beschaffung, den Verkauf, den Einsatz und die Einfuhr des Pflanzenschutzmittels Glyphosat schrittweise abzuschaffen.

Ferner hat die mexikanische Regierung den Einsatz von gentechnisch verändertem Mais für den menschlichen Verzehr verboten. Der Einsatz von Genmais für Futtermittel und industrielle Zwecke ist jedoch unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit des Landes zunächst eingeschränkt möglich geblieben. 

Die zuständigen Ministerien haben unter Berücksichtigung geltender Vorschriften bestehende Genehmigungen für die Einfuhr, die Produktion, den Vertrieb und den Einsatz von Glyphosat zu widerrufen und keine neuen Genehmigungen mehr zu erteilen.

Ferner sind die Ministerien für Finanzen, Landwirtschaft und Umwelt angewiesen, bestehende Genehmigungen für gentechnisch verändertes Maissaatgut und Maiskorn für den menschlichen Verzehr zu widerrufen oder nicht mehr zu erteilen. 

USA lehnen Verbot von Genmais ab  

Mexiko ist der zweitgrößte Exportmarkt der USA für gentechnisch veränderten Mais. Daher sind die USA mit einem Verbot Mexikos für Genmais nicht einverstanden. Die Biden-Administration hält ein Verbot für nicht wissenschaftlich fundiert und hatte von der mexikanischen Regierung verlangt, dies durch wissenschaftliche Nachweise zu rechtfertigen. Die Bestrebungen Mexikos, die Einfuhr von Genmais unter anderem aus den USA zu blockieren, führten zu einem andauernden Handelskonflikt zwischen den beiden Partnern. 

Ein Verbot verstößt aus Sicht der USA gegen die Vereinbarungen des United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA). Tom Vilsack hatte angekündigt, dass die Biden-Administration das Dekret sorgfältig prüfen und dafür sorgen werde, dass Mexiko seine Verpflichtungen im Rahmen des USMCA-Abkommens beachte. 

Die US-Regierung suchte zunächst erfolglos in Konsultationen eine einvernehmliche Lösung mit Mexiko. Dann mehrten sich Stimmen im Kongress für eine formelle Klage gegen Mexiko im Rahmen des USMCA-Streitbeilegungsmechanismus. Am 17. August 2023 kündigte die US-Handelsbeauftragte den Einsatz eines Panels im Rahmen des USMCA wegen der Maßnahmen Mexikos gegen Genmais an.

Das Panel hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Ende Juni 2024 nahm die US-Handelsbeauftragte an einer Anhörung vor dem Panel teil. Ein Abschlussbericht wird Ende 2024 erwartet.  

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