Zollbericht USA Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrbeschränkungen für Pflanzen und pflanzliche Produkte
Pflanzen und pflanzliche Produkte benötigen eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen und Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Für US-Importeure zahlreicher Pflanzen und aus Pflanzen hergestellter Produkte (zum Beispiel Brennholz, Sperrholz, Werkzeuge zum Hauen oder Spalten von Gegenständen, Musikinstrumente wie Klaviere, Skulpturen aus Holz) gilt eine Deklarationspflicht. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz (Animal and Plant Health Inspection Service - APHIS) verlangt eine Einfuhrerklärung, in der unter anderem der wissenschaftliche Name und das Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen erscheinen müssen. Die Vorschrift ist Bestandteil des im Frühsommer 2008 revidierten "Lacey Act" zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, Fischen und Pflanzen.
US-Importeure benötigen unter Umständen die Hilfe ihrer ausländischen Lieferanten, um die Erklärung ausfertigen zu können. Nützliche Informationen zum Lacey Act hat das Amt für Tier- und Pflanzenschutz veröffentlicht.
Die Deklarationspflicht wurde stufenweise eingeführt. Am 1. Dezember 2024 soll Stufe 7 (Phase 7) der Umsetzung des Lacey Act in Kraft treten. Damit wird die Deklarationspflicht dann auch für Produkte wie Möbel oder Kork, für die bisher keine Einfuhrerklärung verlangt wurde, gelten.
Die Einfuhrerklärung ist elektronisch abzugeben. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz hat alle Produkte mit HS-Positionen veröffentlicht, für die ab dem 1. Dezember 2024 eine Einfuhrerklärung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur stufenweisen Einführung der Deklarationspflicht hat das APHIS ebenfalls veröffentlicht.
USA befreien EU-Staaten von Pflanzenschutzbeschränkungen
Seit Juni 2024 gelten 21 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich gemäß den Angaben des US-Tier- und Pflanzenschutzdienstes nicht mehr als befallen von den Schädlingen Zitrusbockkäfer (CLB) und Asiatischer Laubholzkäfer (ALB). Deutschland gehört nicht zu den 21 Ländern und profitiert daher zunächst nicht von den Liberalisierung der Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie in dieser Meldung.