Rechtsmeldung Moldau Steuervergünstigungen
Hinweise zum Steueraufschub in Moldau veröffentlicht
Bestimmte Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gewinnsteuer für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 zu stunden.
19.07.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die moldauische Finanzverwaltung ("Servicuil Fiscal de Stat") hat Hinweise zur Möglichkeit der Stundung der Gewinnsteuer für Kleinst-, Klein- und Mittel Unternehmen für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 herausgegeben. Steuerpflichtige Unternehmen, die von der Stundung Gebrauch machen, sind auch von der Zahlung der vierteljährlichen Steuervorauszahlung befreit. Zu diesem Zweck werden die Unternehmen in Kategorien eingeteilt:
Mikro/Kleinstunternehmen | 9 oder weniger Beschäftigte | Jahresumsatz bis 18 Millionen Moldauischer Leu (MDL) |
Kleinunternehmen | 49 oder weniger Beschäftigte | Jahresumsatz bis 50 Millionen Moldauischer Leu (MDL) |
Mittlere Unternehmen | 249 oder weniger Beschäftigte | Jahresumsatz bis zu 100 Millionen Moldauischer Leu (MDL) |
Bestimmte Unternehmen können die Stundung nicht in Anspruch nehmen. Dazu gehören Einzelunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen wie dem internationalen Freihafen Giurgiulesti oder IT-Parks sowie Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor.
Unternehmen sollten beachten, dass der Antrag auf Steueraufschub für jeden Veranlagungszeitraum bei der Einreichung der Steuererklärung (Formular BEN12) für den betreffenden Veranlagungszeitraum neu gestellt werden muss.
Zum Thema:
- Hinweise Nr. 207 der staatlichen Finanzverwaltung vom 19. Juni 2023
- GTAI-Länderbericht: Recht kompakt Moldau
- GTAI-Rechtsmeldung: Moldau ändert das Gesetz über steuerliche Anreize für IT-Parks