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Moldau ändert das Gesetz über steuerliche Anreize für IT-Parks
Unternehmen aus der Film-, Musik,- und Computerspielbranche können sich nun für "Moldova IT-Park" qualifizieren. Als Residenten profitieren sie von steuerlichen Vorteilen.
27.04.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Im "Moldova IT-Park" ansässige Unternehmen (Residenten) mussten bisher ihre Tätigkeit im IT-Park oder am Standort ihrer Niederlassungen in der Republik Moldau ausüben. Angestellte haben nun auch die Möglichkeit, ihre Arbeit aus dem Ausland oder unabhängig vom Standort der Niederlassung zu erledigen.
Außerdem führt eine Änderung im Gesetz zu einer Erweiterung des Tätigkeitskatalogs für IT-Park Residenten: Dieser umfasst künftig auch Unternehmen, die sich der Nachbearbeitung der Film-, Fernseh-, und Musikproduktion oder Computerspielen widmen. Bisher stand diese Möglichkeit nur Unternehmen aus den Bereichen der Softwareentwicklung, IT-Dienstleistung und Informationsdiensten offen.
Zur Erinnerung: Die Hauptanreize für Residenten von "Moldova IT-Park" sind eine einheitliche Steuer von jeweils 7 Prozent auf den Verkaufserlös, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie einige andere Steuern.
Die Änderungen des Gesetzes über steuerliche Anreize für IT-Parks ( Lege cu privire la parcurile pentru tehnologia informaţiei) treten zum 14. Mai 2023 in Kraft.
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