Zollbericht Moldau Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Einfuhrbeschränkungen.
06.04.2023
Von Karin Appel | Bonn
Kraftfahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge
Neu importierte Kraftfahrzeuge müssen in das Register von Transportmitteln der Behörde für öffentliche Dienste eingetragen werden. Darüber hinaus müssen die technischen Bedingungen für Kraftfahrzeuge vom Importeur durch eine entsprechende Deklaration bestätigt werden. Nationale und internationale Bestimmungen zum Straßengüterverkehr werden durch das moldauische Verkehrsgesetz vom Juli 2014 umgesetzt. Die für die Kontrolle und Überwachung der rechtlichen Maßnahmen zuständige Behörde ist die Nationale Agentur für den Straßengüterverkehr.
Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind und von Bussen, die älter als fünf Jahre sind, ist grundsätzlich verboten.
Außerdem ist die Einfuhr folgender Waren verboten:
- Fahrzeuge der Warengruppen 8702, die zur Beförderung von mehr als 20 Personen bestimmt sind;
- Fahrzeuge der Warengruppe 8704, 8705 sowie deren Motoren und Karosserien, die älter als 10 Jahre sind;
- Traktoren der Warengruppen 8701.10, 8701.20, 8701.30.000, 8701.90.900 sowie deren Motoren und Karosserien, die älter als 12 Jahre sind;
- Traktoren der Warengruppen 8701.90.110 - 8701.90.500 sowie deren Motoren und Karosserien, die älter als 20 Jahre sind;
- Fahrzeuge der Warengruppe 8703 sowie deren Motoren und Karosserien, die älter als 10 Jahre sind;
- Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 20 Personen bestimmt sind der Warengruppe 8702 sowie deren Motoren und Karosserien, die alter als 7 Jahre sind;
- Motorräder der Warengruppe 8711 sowie deren Motoren, die älter als 10 Jahre sind;
- gebrauchte Reifen der Warennummer 4012.20.000.
Textilien
Die Einfuhr von gebrauchter Kleidung und Textilwaren in die Republik Moldau ist generell verboten. Solche Waren können lediglich zu humanitären Zwecken eingeführt werden, wenn ihre Desinfektionswirkung durch Bescheinigungen bestätigt wird, die von der zuständigen Behörde des Ursprungs- oder Ausfuhrlandes ausgestellt wurden. Die Ausnahmeregelung greift jedoch nicht bei gebrauchten Schuhen, Unterwäsche und Kleidung und Spielzeug für Kleinkinder unter drei Jahren.
Weitere Warengruppen
Zu den Waren, die Einfuhrverboten unterliegen, gehören außerdem:
- Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert der Warennummer 4004.00.000;
- gebrauchte Teile und Zubehör für Fahrzeuge;
- nicht jodiertes Speisesalz für den menschlichen Verzehr;
- biologisch aktive Nährstoffe ohne deren staatliche Zertifizierung.
Lizenzen
Importeure in Moldau müssen für verschiedene Produkte unterschiedliche Lizenzen bei den Behörden für öffentliche Belange beantragen. Die Lizenzen können sowohl in Papierform als auch elektronisch über das von der moldauischen Regierung eingerichtete virtuelle Portal für öffentliche Dienste beantragt werden. Dort kann unter anderem der Bereich für die E-Lizenzierung aufgerufen werden oder der Antrag auf Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen über ein automatisierte Informationssystem für die Verwaltung und Ausstellung von Zulassungsdokumenter gestellt werden.
Moldau unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Lizenzkategorien:
Ware | Dokument | zuständiges Organ |
Ethylalkohol, alkoholische Erzeugnisse, Bier | Lizenz | Lizenzkammer |
Tabak und Tabakwaren | Lizenz | Lizenzkammer |
giftige chemische Stoffe und Erzeugnisse sowie andere Erzeugnisse der Haushaltschemie | Lizenz | Lizenzkammer |
Waffen und Munition für zivile Zwecke | Lizenz | Lizenzkammer |
Sprengstoffe | Lizenz | Lizenzkammer |
Pyrotechnik | Lizenz | Lizenzkammer |
Verschlüsselungstechnik und technische Mittel für den geheimen Informationsempfang | Lizenz | Lizenzkammer |
medizinische Geräte und optische Geräte/Erzeugnisse | Lizenz | Lizenzkammer |
Benzin, Diesel und Flüssiggas | Lizenz | Agentur für Regulierung im Energiebereich |
Arzneimittel | Einfuhrerlaubnis | Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte |
ozonabbauende Substanzen, sowie Waren und Erzeugnisse, die diese Substanzen enthalten | Einfuhrerlaubnis | Umweltministerium |
Nachstehend eine Übersicht über die für die jeweilige Ware notwendigen Erlaubnisdokumente sowie das zuständige staatliche Organ:
Ware | Dokument | zuständiges Organ |
Ethylalkohol, alkoholische Erzeugnisse, Bier | Lizenz | Lizenzkammer |
Tabak und Tabakwaren | Lizenz | Lizenzkammer |
giftige chemische Stoffe und Erzeugnisse sowie andere Erzeugnisse der Haushaltschemie | Lizenz | Lizenzkammer |
Waffen und Munition für zivile Zwecke | Lizenz | Lizenzkammer |
Sprengstoffe | Lizenz | Lizenzkammer |
Pyrotechnik | Lizenz | Lizenzkammer |
Verschlüsselungstechnik und technische Mittel für den geheimen Informationsempfang | Lizenz | Lizenzkammer |
medizinische Geräte und optische Geräte/Erzeugnisse | Lizenz | Lizenzkammer |
Benzin, Diesel und Flüssiggas | Lizenz | Agentur für Regulierung im Energiebereich |
Arzneimittel | Einfuhrerlaubnis | Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte |
ozonabbauende Substanzen, sowie Waren und Erzeugnisse, die diese Substanzen enthalten | Einfuhrerlaubnis | Umweltministerium |