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Zollbericht Moldau Einfuhrabgaben

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren Importeuren einige tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Karin Appel | Bonn

In Moldau bestehen derzeit sieben freie Wirtschaftszonen (FEZ), dazu zählen die Städte Balti, Chisinau, Otaci, Taraclia, Tvardita, Ungheni und Vulcanesti. Dort gibt es diverse tarifäre und nichttarifäre Vorteile. Unter diesen Handelserleichterungen sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Mehrwertsteuerbefreiung und Verbrauchsteuerbefreiung für Waren und Dienstleistungen, die in der Freizone geliefert werden
  • Ermäßigung der Hälfte des Gewinnsteuersatzes für die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen mit Ursprung in der Freizone außerhalb der Republik Moldau
  • Vollständige Steuererleichterungen, wenn bestimmte Beträge in die Zone investiert werden
  • Investitionsschutz, vollständige Gewinnabführung, Gewährleistung der Beständigkeit der gesetzlichen Bestimmungen für mindestens zehn Jahre nach Registrierung
  • präferenzielle Zollabfertigungsverfahren mit Tag und Nacht abwickelbaren Zolldiensten (z. B. können Waren von einer FEZ mit Wohnsitz in einer anderen nur gegen den Frachtbrief übertragen werden, ohne dass eine förmliche Zollanmeldung erforderlich ist).

Zu beachten ist jedoch, dass folgende Aktivitäten im Hoheitsgebiet einer Freizone verboten sind:

  • Einfuhr von Tabak und tabakhaltigen Erzeugnissen und Herstellung dieser Waren
  • Herstellung, Transport und Lagerung von Waffen
  • Industrielle Herstellung von zur Ausfuhr bestimmten alkoholhaltigen Erzeugnissen

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