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Zollbericht Montenegro Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Zolltarif und Zollwert

Die Rechtsgrundlage für den Zolltarif Montenegros ist das Gesetz über den Zolltarif ("Zakon o carinskoj tarifi"). Es gilt die Kombinierte Nomenklatur. Bemessungsgrundlage für den Zoll ist in der Regel der CIF-Wert der Ware (cost, insurance, freight). Bei der Wareneinfuhr muss neben dem Zoll grundsätzlich auch die montenegrinische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.

Präferenzzollsätze werden angewandt für die EU (gemäß Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen), CEFTA, EFTA, Russland, Ukraine und die Türkei. Für die Anwendung von Präferenzzollsätzen ist ein Präferenznachweis notwendig. Bei einem Warenwert von unter 6.000 Euro ist als Präferenznachweis eine Ursprungserklärung auf der Rechnung bzw. der Rechnung EUR-MED ausreichend. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist grundsätzlich eine Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder EUR-MED vorzulegen.

Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Montenegros können in der Marktzugangsdatenbank der EU (Access2Markets) und im integrierten Zolltarif Montenegros (TariCG) abgerufen werden. TariCG stellt außerdem Informationen zu Einfuhrdokumenten, Einfuhrkontingenten, Antidumping-Maßnahmen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zur Verfügung.

Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Wareneinfuhr wird neben den Zöllen und eventuellen Verbrauchsteuern auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer entspricht prinzipiell der für rein inländische Umsätze zu zahlenden Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Der Normalsatz beträgt in Montenegro 21 Prozent, der ermäßigte Steuersatz sieben Prozent. Eine aktuelle Liste der Waren, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wird auf der Webseite der Zollverwaltung im Dokument "Spisak proizvoda koji se oporezuju po snizenoj stopi PDV-a“ regelmäßig veröffentlicht. Darunter sind vor allem bestimmte lebende Tiere, bestimmte Nahrungsmittel, Chemikalien und Tierfutter zu finden.

Verbrauchsteuern

Grundlage für die Erhebung von Verbrauchsteuern ist das montenegrinische Verbrauchsteuergesetz. Verbrauchsteuerpflichtig sind unter anderem Alkohol, Tabakwaren, Liquids für E-Zigaretten, Mineralöle und gesüßte kohlensäurehaltige Getränke.

Zollkontingente

Für die präferenzbegünstigte Einfuhr aus der EU, Kroatien (gesondert ausgewiesen), der Türkei, Albanien und Moldau kommen Zollkontingente zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zum Erreichen einer bestimmten Einfuhrmenge festgelegte Zollermäßigungen. Betroffen sind unter anderem Fisch, Wein, lebende Rinder und Hausgeflügel, Fleisch und Eier. Die kontinuierlich aktualisierte Liste mit den genauen Positionen und den noch verfügbaren Mengen ist zu finden unter „TariCG“.

Zollbefreiungen

Auf Grundlage des Artikels 184 des montenegrinischen Zollgesetzes sind unter anderem folgende Waren vom Zoll befreit:

Informationen zu Befreiungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Onlineshoppings stellt die montenegrinische Zollverwaltung unter „Carinski kalkulator - internet trgovina“ zur Verfügung.

Zollbefreiungen im Reiseverkehr

Im Reiseverkehr sind nichtkommerzielle Waren im persönlichen Gepäck bis 300 Euro (bei Flug- und Seeverkehr bis 430 Euro) vom Zoll und von der montenegrinischen Mehrwertsteuer befreit. Für Reisende bis 15 Jahren gilt die Höchstgrenze von 150 Euro, unabhängig vom Reisemittel. Außerdem sind folgende Waren vom Zoll befreit:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (bis 3 Gramm pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren
  • 1 Liter Alkohol (über 22 Prozent) oder 2 Liter Alkohol (22 Prozent und weniger) oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren; 4 Liter nicht schäumender Wein und 2 Liter Bier.

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