Zollbericht Namibia Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
02.08.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Namibia hat sowohl bilaterale als auch multi- und plurilaterale Handelsabkommen abgeschlossen.
Mitglied in der WTO
Namibia ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), dem Vorläufer der WTO, bereits am 15. September 1992 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Namibia seit dem 1. Januar 1995 an.
Weitere Informationen zu: Namibia in der WTO
Mitglied der Zollunion des Südlichen Afrika
Am 1. März 1970 trat das sogenannte "1969 Southern African Customs Union (SACU) Agreement" in Kraft. Die Zollunion in ihrer heutigen Ausprägung geht jedoch auf das neu verhandelte SACU Agreement von 2002 zurück, das am 15. Juli 2004 in Kraft getreten ist. 2011 und 2013 erfolgten Ergänzungen zum Abkommen, die 2016 und 2017 in Kraft traten.
Es besteht ein gemeinsamer Zollaußentarif für Waren aus Drittländern, freier Warenverkehr innerhalb der SACU für von SACU-Mitgliedern hergestellte Waren sowie ein gemeinsamer Steuersatz. Ziele der Zollunion sind unter anderem die Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Steigerung eines fairen Wettbewerbs untereinander.
Weitere Informationen: Offizielle Seite der SACU
Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika
Namibia gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll, welches den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vorsieht. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.
Weitere Informationen: Offizielle Seite der SADC
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - SADC
Der Handel zwischen Namibia und der Europäischen Union (EU) erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA). Neben Namibia begünstigt das WPA noch folgende fünf der 16 SADC-Staaten: Botsuana, Lesotho, Mosambik, Südafrika und Eswatini. Seit 2018 wenden alle Parteien das WPA vorläufig an, wobei das WPA zwischen der EU einerseits und Namibia, Botsuana, Südafrika und Lesotho andererseits bereits am 10. Oktober 2016 vorläufig in Kraft trat. Sobald alle Vertragsmitglieder das Abkommen ratifiziert haben, tritt es vollständig in Kraft.
Zur Liberalisierung des Warenhandels haben sich die Vertragsparteien auf gegenseitige Ursprungspräferenzen geeinigt, die sich aus den Ursprungsregeln des WPA ergeben. Das WPA sieht für zahlreiche Waren einen reduzierten Zollsatz oder sogar einen zoll- und kontingentfreien Zugang vor. Der verbesserte Marktzugang ist zugunsten der SADC-Staaten asymmetrisch gestaltet, sodass keines der sechs afrikanischen Länder das EU-Angebot zu 100 Prozent kompensieren muss.
Alle Zölle sind in den Anhängen I, II und III des WPA enthalten.
Weitere Informationen: SADC-EU-WPA
Tripartite und afrikanische Freihandelszone
Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Namibia hat das trilaterale Freihandelsabkommen bereits ratifiziert.
Darüber hinaus hat Namibia das Rahmenabkommen für die afrikanische Freihandelszone (African Continental Free Trade Area - AfCFTA) unterzeichnet und die Ratifizierungsurkunde am 1. Februar 2019 hinterlegt. Im November 2022 hat Namibia seine nationale Strategie zur Umsetzung der AfCFTA vorgestellt.
Präferenzen im Rahmen von AGOA und APS
Waren mit Ursprung in Namibia können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Namibia von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.
Daneben können namibische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas gelten derzeit bis 2025.
Weitere Informationen zu: AGOA und Namibia
Bilaterale Handelsabkommen
Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen und ermöglicht so, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln.
Namibia - Simbabwe
Das Handelsabkommen zwischen Namibia und Simbabwe trat bereits am 30. April 1993 in Kraft und ermöglicht beiden Vertragsparteien einen zollfreien Zugang zu Waren, die in den jeweiligen Vertragsstaaten angebaut, hergestellt oder produziert wurden.
Weitere Informationen: Handelsabkommen zwischen Namibia und Simbabwe
Weitere Mitgliedschaften
Neben den bereits genannten Mitgliedschaften und Abkommen bestehen zudem im Rahmen der SACU ein Abkommen mit den EFTA-Staaten (European Free Trade Association: Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), ein weiteres Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sowie seit dem 1. Januar 2021 ein weiteres Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Mosambik.
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