Zollmeldung Namibia Einfuhrverbote und Beschränkungen
Strengere Regeln für die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten
Seit dem 13. Januar 2025 wird für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen eine Genehmigung vorausgesetzt. Liegt diese nicht vor, wird die Einfuhr verboten.
01.02.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Seit dem 13. Januar 2025 ist die Einfuhr nach und die Ausfuhr aus Namibia von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milchprodukten, Eiern von Geflügel, Eiprodukten von Geflügel, Häuten von Schafen und Ziegen und Rinderhäuten verboten.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die im Besitz einer vom Livestock and Livestock Products Board of Namibia ausgestellten Genehmigung sind und die in dieser Genehmigung festgelegten Bedingungen erfüllen. Ferner müssen diese Personen als "producer" im Sinne von Section 10(1)(1) des genannten Gesetzes registriert sein.
Eine Einfuhrgenehmigung ist nicht erforderlich, sofern eine Person pro Monat maximal 25 kg Fleisch und maximal sechs kg beziehungsweise sechs Liter Fleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse sowie Geflügeleier und Eiprodukte von Geflügel einführt.
Betroffen sind alle Einfuhren, einschließlich Transit und unter Zollverschluss, sowie Ausfuhren.
Ferner werden seit dem 13. Januar 2025 Abgaben auf die kontrollierten Produkte erhoben. Diese können der Public Notice entnommen werden.
Quellen und weitere Informationen: