Zollbericht Senegal Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
27.03.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Einfuhrverbote
Zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit, der Umwelt oder des Wettbewerbs dürfen bestimmte Waren generell nicht in Senegal eingeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Waren:
- bestimmte Betäubungsmittel und Halluzinogene (ggf. Ausnahmegenehmigung durch Gesundheitsministerium möglich)
- pornografische Veröffentlichungen
- gefälschte oder nachgeahmte Produkte
- Glühlampen
- Waffen und Kriegsmunition (außer Sammlerstücke)
- bestimmte Kunststoffartikel wie Plastiktüten, die dünner als 30 Mikrometer sind, Einwegprodukte sowie Kunststoffabfälle
- Fahrräder und Krafträder mit einem Hubraum von 50 ccm oder weniger
- gebrauchte Pkw mit einem Alter von mehr als acht Jahren
- gebrauchte Transporter bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Alter von mehr als acht Jahren und Transporter mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t älter als zehn Jahre
- gefährliche Abfälle.
Zum Schutz vor der Vogelgrippe ist die Einfuhr von Geflügelprodukten verboten. Außerdem verhängt die Regierung temporäre Einfuhrverbote für lokal erzeugte saisonale Nahrungsmittel wie Karotten, Zwiebeln und Kartoffeln.
Warenspezifische Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen
Für die Einfuhr bestimmter Produkte ist eine Zulassung oder Genehmigung erforderlich.
Lebensmittel
Für die Einfuhr von Lebensmitteln ist eine Einfuhrerklärung für Lebensmittel (DIPA - Déclaration d'importation de produits alimentaires) erforderlich. Der Importeur beantragt die DIPA bei der Abteilung für Konsum und Verbrauchersicherheit in der Direktion für Binnenhandel, die dem Ministerium für Industrie und Handel unterstellt ist. Neben einer Proforma-Rechnung sind je nach Art des Produkts folgende Unterlagen beizufügen: ein Ursprungszeugnis, ein Analysenzertifikat, ein Tier- oder Pflanzengesundheitszeugnis, eine Bescheinigung, dass das Erzeugnis nicht radioaktiv oder mit Dioxin kontaminiert ist. Der Importeur muss vier Proben des Lebensmittels für Analysen zur Verfügung stellen. Die DIPA wird ausgestellt, wenn die Testergebnisse zeigen, dass das Produkt den geltenden Normen entspricht.
Für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus GVO hergestellt werden, ist eine Einfuhrgenehmigung der Autorité Nationale de Biosécurité (ANB) im Umweltministerium einzuholen. Importeure von Alkohol oder alkoholischen Flüssigkeiten benötigen eine Zulassung des senegalesischen Finanzministeriums.
Arzneimittel
Für pharmazeutische Produkte ist eine Registrierung bei der Direction de la Pharmacie et du Médicament im Gesundheitsministerium erforderlich, bezeichnet als "Visa de specialité pharmaceutique", um eine Marktzulassung in Senegal zu erhalten. Der Importeur muss für die Registrierung über eine entsprechende Handelslizenz verfügen und je nach Art des Produkts verschiedene Nachweise einreichen wie ein Chargenzertifikat, Analysenzertifikat oder GMP-Zertifikat über die gute Herstellungspraxis des ausländischen Herstellers. Für Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und deren Vorläufer ist zusätzlich eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums einzuholen. Einige Medikamente können nur von der nationalen Versorgungsapotheke Pharmacie Nationale d'Approvisionnement (PNA) importiert werden, die auch Hauptlieferant für die meisten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ist. Die PNA wie auch Wohltätigkeitsorganisationen können Arzneimittel direkt - ohne Registrierungspflicht mittels Visa - einführen.
Pestizide
Senegal ist Mitglied des Permanenten Komitees für Dürrekontrolle im Sahel CILSS (Comité permanent Inter-Etats de Lutte contre la Sécheresse dans le Sahel). Die Organisation regelt die Vermarktung und Verwendung von Pestiziden in 13 westafrikanischen Ländern. Voraussetzung für die Marktzulassung ist eine Registrierung der Pestizide beim Comité Sahélien des Pesticides (CSP), das dem CILSS unterstellt ist. Der Importeur muss dem Antrag diverse Nachweise wie technische und toxikologische Unterlagen, ein Analysenzertifikat, spezifische Referenzproben und Originaletiketten beifügen.
Zudem ist in Senegal für jede Sendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft und den Hausgebrauch sowie für Insektizide eine Einfuhrgenehmigung der Direction de l'Environnement et des Etablissements Classés (DEEC) im Umweltministerium erforderlich.
Gold
Voraussetzung für die Einfuhr von und den Handel mit Gold ist eine entsprechende Lizenz (Agrément Commerce de l'Or). Der Importeur muss die Lizenz bei der Generaldirektion für Finanzen im Finanzministerium beantragen.
Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte
Für die Einfuhr von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten ist eine Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde Autorité de Régulation des Télécommunications et des Postes (ARTP) einzuholen. Zuvor muss der Importeur eine Typenzulassung beantragen, die bestätigt, dass die importierten Geräte den senegalesischen Normen entsprechen.
Waffen und Munition
Die Einfuhr von Waffen und Munition bedarf einer Genehmigung des Innenministeriums.