Zollbericht Neuseeland Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Freihandelsabkommen / WTO
Neuseeland hat bereits zahlreiche Freihandelsabkommen (FHA) geschlossen. Das Abkommen mit der EU ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten.
31.07.2024
Von Klaus Möbius | Bonn
Neuseeland ist seit 1. Januar 1995 Mitglied in der WTO.
Freihandelsabkommen
Neuseeland hat folgende Freihandelsabkommen geschlossen:
Australia-New Zealand Closer Economic Relationship,
New Zealand-Singapore Closer Economic Partnership,
New Zealand-Thailand Closer Economic Partnership,
Trans-Pacific Strategic Economic Partnership (P4) Brunei, Chile, Singapur,
New Zealand-China Free Trade Agreement,
ASEAN-Australia-New Zealand Free Trade Agreement,
New Zealand-Malaysia Free Trade Agreement,
New Zealand-Hong Kong, China Closer Economic Partnership,
Agreement on Economic Cooperation (Taiwan),
Golf Kooperationsrat (Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Bahrain und Oman),
Südkorea,
Comprehensive and Progressive Trans Pacific Partnership CPTPP,
(Australien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexico, Neuseeland, Peru, Singapur, und Vietnam)
RCEP mit den ASEAN-Staaten Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Südkorea.
- EU.
Abkommen mit der EU
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Seitdem können sämtliche Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.
Von den Zollsenkungen profitieren nur Ursprungswaren der Vertragsparteien. Das sind Waren, die entweder vollständig von einer Vertragspartei erzeugt wurden oder Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Vollständige Erzeugung kommt praktisch nur für Agrarwaren oder gewonnene Rohstoffe in Betracht. Bei anderen Waren sind fast immer Zulieferungen aus dritten Ländern enthalten. In diesen Fällen bestimmt das Ursprungsprotokoll des Abkommens, welche Kriterien das Endprodukt erfüllen muss, um als Ursprungserzeugnis zu gelten. Häufig wird ein Wechsel der Zolltarifposition aller Komponenten gefordert oder der Anteil der Zulieferungen aus dritten Ländern darf einen bestimmten Anteil am Wert des fertigen Produktes nicht überschreiten.
Als Nachweis, dass es sich um eine Ursprungsware im Sinne des Abkommens handelt, dient entweder
eine Erklärung (des Exporteurs) zum Ursprung gem. Anhang-3-C des Abkommens:
"Der Ausführer (Referenznummer des Ausführers … (2)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren … (3) sind."
oder
- die Gewissheit des Importeurs der Ware (Art. 3.20).
Die EU-Kommission hat eine Handreichung zu Ursprungsfragen in englischer Sprache veröffentlicht.
Die wichtigsten Inhalte des Abkommens können im Portal WuP online der deutschen Zollverwaltung eingesehen werden. Das gesamte Abkommen ist im Amtsblatt der EU in allen Amtssprachen veröffentlicht.
Abkommen in Verhandlung
Neuseeland steht in laufenden Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Golf-Kooperationsrat (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuweit und Oman), sowie der Pazifischen Allianz, bestehend aus Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru.
Mit Indien steht Neuseeland seit 2011 in Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen. Seit 2015 hat es jedoch keinen Fortschritt bei den Verhandlungen gegeben.
Die Verhandlungen mit Russland, Weißrussland, und Kasachstan wurden als Reaktion auf die Ereignisse auf der Krim und in der Ukraine abgebrochen.