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Zollbericht Neuseeland Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

Bei der  Wareneinfuhr sind in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Zolltarif

Der neuseeländische Zolltarif weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung vorgesehen. Die neuseeländische Zollverwaltung erteilt auf Anfrage verbindliche Zolltarifauskünfte.

Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben können in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission eingesehen werden. Wegen des Freihandelsabkommens zwischen Neuseeland und der EU, das am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist, können Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden.

 

 

Beispiele für im Jahr 2024 gültige Zollsätze

HS-Position

WarenartZollsatz MFN in ProzentZollsatz EU

1601

Lebensmittelzubereitungen

5

frei

1905

Backwaren

5

frei

2204

Wein

5

frei

2918

Zitronensäure

frei

frei

3004

Antibiotika

frei

frei

6103

Bekleidung

10

frei

8443

Druckmaschinen

frei

frei

8703

Pkw

frei

frei

9403

Möbel

5

frei
Quelle: Neuseeländischer Zolltarif

 

 

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, das heißt der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf Basis FOB (Free On Board) Versendungsort  ohne Transport- und Versicherungskosten nach Neuseeland.

Dem Transaktionspreis sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind:

  • Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen,
  • Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden,
  • Verpackungskosten und zwar für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten,
  • Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten.
  • Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind,
  • Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen.

Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:

  • Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in Neuseeland,
  • Transport- und Versicherungskosten nach dem Verladeort im Versendungsland,
  • Einfuhrzölle und Steuern.

Außertarifliche Zollfreiheiten

Zollaussetzungen

Auf Antrag kann die neuseeländische Zollverwaltung Zölle für bestimmte Waren aussetzen. Dies kommt dann in Betracht, wenn es keine oder keine ausreichende heimische Produktion der betroffenen Waren gibt. Die neuseeländische Zollverwaltung informiert über neue Zollaussetzungen auf ihrer Webseite.

Kleinbetragsregelung im Versandhandel

Bis zu einem Warenwert von 1.000 NZ$ fallen weder Zölle noch Umsatzsteuer an. Das gilt nicht für Alkohol- und Tabaksteuern. Nähere Information der neuseeländischen Zollverwaltung.

Reiseverkehr

Im Reiseverkehr gilt ein Freibetrag von 700 NZ$ pro Person. Tabakwaren bis zu einer Menge von 50 Gramm bleiben abgabenfrei. Für alkoholische Getränke beträgt die Freimenge 4,5 Liter Bier oder Wein und bis zu drei Flaschen Spirituosen von jeweils maximal 1,125 Litern Inhalt. Nähere Information der neuseeländischen Zollverwaltung.

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