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Niederländisches Bagatellverfahren

Ein spezielles Verfahren für geringfügige Forderungen bietet das niederländische Zivilprozessrecht nicht.

Allerdings beschränkt sich die Zuständigkeit des Amtsrichters (Kantonrechter) zumeist auf Verfahren mit Streitwerten von bis zu 25.000 Euro (vgl.--vergleiche Abschnitt Zuständige Gerichte dieses Länderberichts). Einzelheiten regeln u.a. die Artikel 93 ff. der niederländischen Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Die Prozessregelungen für Verfahren vor dem Amtsrichter (procesreglement) sind auf der Internetseite des niederländischen Gerichtsportals de Rechtsspraak abrufbar. Bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsrichter besteht kein Anwaltszwang (Artikel 79 Absatz 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Seit 2014 können sich die Parteien auch darauf einigen, einfache Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsrichter online (eKantonprocedure) zu führen. Einzelheiten beschreibt die Meldung zu den Niederlanden Prozesse online führen. Hinweise zu Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Amtsrichters enthält ebenfalls der Abschnitt Zuständige Gerichte dieses Länderberichts.

Germany Trade & Invest (Stand: September 2022)

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