Rechtsmeldung Niederlande Umweltschutzrecht
Niederlande: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Ab dem 1. Juli gilt ein Erlass, der ab 2025 eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von 50 Prozent ermöglichen soll. Die Regelung gilt auch für ausländische Hersteller.
28.06.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Bekleidung und Heimtextilien müssen in den Niederlanden bald für die Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Das sieht ein Erlass des Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat vor, der zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Der prozentuale Anteil der recycelten oder für die Wiederverwendung vorbereiteten Textilien soll bis 2030 Jahr für Jahr auf dann 75 Prozent ansteigen.
Der Erlass richtet sich an Hersteller ("producent"). Diese werden definiert als Personen, die berufsmäßig Textilprodukte in den Handel bringen, gleich mit welcher Verkaufstechnik. So definierte Hersteller, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, müssen einen Bevollmächtigten benennen. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln, die in den Niederlanden ansässig sein muss.
Innerhalb von sechs Wochen nach Inkrafttreten müssen die Hersteller dem Ministerium einen Bericht vorlegen, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Verpflichtungen aus dem Erlass erfüllt werden sollen. Künftig müssen die Hersteller dann jährlich einen Bericht über Recycling und Wiederverwertung vorlegen. Für die Jahre 2023 und 2024 umfasst dieser Bericht nur die Menge der in Verkehr gebrachten Textilerzeugnisse.
Die Verordnung beruht auf einer Ermächtigung in Artikel 9.5.2 des niederländischen Wet Milieubeheer (Umwelt-Managementgesetz).