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Niederlande wollen Scheinselbständigeit besser bekämpfen

Die Abgrenzung von selbständiger und angestellter Tätigkeit ist auch in den Niederlanden ein Thema. Ab 2025 ändern sich die Spielregeln.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das niederländische Wet deregulering beoorderling arbeidsrelaties (Wet DBA) stammt aus dem Jahre 2016. Wörtlich übersetzt heißt es „Gesetz über die Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen“ und meint genau das: Auftraggeber und Auftragnehmer beurteilen zunächst in eigener Verantwortung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht. Dabei folgen sie den Regelungen des Gesetzes und nutzen in Zweifelsfällen ein Webmodul oder einen Mustervertrag der Steuerverwaltung.   

Nach Auffassung der Regierung hat das Wet DBA nicht die erhoffte Klarheit und Sicherheit gebracht und wurde daher von der Steuerverwaltung nur in Ausnahmefällen (insbesondere bei Vorsatz) vollstreckt. Ansonsten gab es ein sogenanntes Durchsetzungsmoratorium, das bedeutet, es wurden keine Bußgelder verhängt, sondern nur Warnungen ausgesprochen.

Dieses Moratorium endet mit Ablauf des Jahres 2024. Die Regierung hat angekündigt, dass die Steuerverwaltung ab dem 1. Januar 2025 das Gesetz vollumfänglich umsetzen wird. Damit drohen Bußgelder und Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Hintergrund ist das „Deliveroo-Urteil“ des niederländischen Obersten Gerichtshofs vom 24. März 2023, demzufolge die Lieferfahrer dieses Unternehmens Arbeitnehmer sind. Dieses Urteil beseitigt einige der Unklarheiten, die es bislang gab. Außerdem plant die niederländische Regierung ein neues Gesetz, das ebenfalls mehr Klarheit bringen soll. Allerdings wird es wohl nicht vor 2026 in Kraft treten.

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