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Register der wirtschaftlichen Eigentümer in den Niederlanden
Seit Ende September 2020 besteht auch in den Niederlanden die Pflicht, wirtschaftliche Eigentümer zu registrieren.
15.03.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Wirtschaftliche Berechtigte (oftewel uiteindelijk belanghebbenden), auch: Ultimate Beneficial Owners (UBO), sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet, Art. 3 Abs. 1 Uitvoeringsbesluit Wwft 2018.
Das UBO-Register ist Teil des Handelsregisters und wird von der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel – KvK) verwaltet. Die Registrierung kann online oder per Post erfolgen, KvK stellt eine entsprechende Anleitung zur Verfügung (auf Niederländisch).
Die im UBO-Register hinterlegten Daten sind teilweise frei zugänglich: Hierzu zählen Name des wirtschaftlich Berechtigten, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat sowie die Art und der Umfang der Beteiligung. Die übrigen erfassten Daten sind nur für bestimmte Behörden abrufbar.
Wird eine Gesellschaft neu registriert, müssen von der UBO-Regelung betroffene Unternehmen die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer direkt übermitteln. Für bereits registrierte Unternehmen gilt eine Übergangsfrist, die am 27. März 2022 endet. Zudem müssen Änderungen der registrierten Daten innerhalb von sieben Tagen mitgeteilt werden.
Einen umfassenden Überblick hält die niederländische Unternehmensagentur RVO online bereit (auf Englisch).