Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Niederlande | Steuerrecht

Steuerrecht in den Niederlanden

Dieser Überblick informiert über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in den Niederlanden.

Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer | Bonn

Einkommensteuer

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Einkommensteuer (inkomstenbelasting) ist das Einkommensteuergesetz (Wet inkomstenbelasting 2001). 

Einen einheitlichen Begriff des zu versteuernden Einkommens gibt es nicht. Verschiedene Einkunftsarten werden in drei sogenannte Boxen eingeteilt. Die zu den jeweiligen Boxen gehörenden Einkünfte werden getrennt voneinander ermittelt und mit verschiedenen Tarifen besteuert. Die Summe des Einkommens aller drei Boxen stellt das insgesamt zu versteuernde Einkommen dar. Box 1 bezieht sich auf Einnahmen im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit oder Wohneigentum (zum Beispiel Gehälter und selbstgenutzte Immobilien). Box 2 deckt erhebliche Zinserträge ab und in Box 3 finden sich Investitionserträge und Ersparnisse. Folgende Tarife gelten gemäß Art. 2.10 Einkommensteuergesetz im Steuerjahr 2022 für Box 1:

Einkommen (in Euro)

Steuersatz (in Prozent)

Bis zu 35.472

9,42*

35.473 bis 69.398

37,07

Mehr als 69.398

49,50

*Die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 27,65 Prozent werden nur auf die ersten 35.472 Euro des Einkommens erhoben.

In Box 2 kommt ein Pauschalsatz von 26,9 Prozent zur Anwendung, Art. 2.12 Einkommensteuergesetz. In Box 3 gilt: Der Nettoertrag, der vom Umfang des Vermögens des Steuerpflichtigen abhängt, wird pauschal mit 31 Prozent besteuert (Artikel 2.13 Einkommensteuergesetz).

Die aktuellen Steuertarife für alle Boxen können auf der Webseite der niederländischen Finanzverwaltung abgerufen werden (auf Niederländisch). Zudem stellt die Kamer van Koophandel (KvK) ein Berechnungstool zur Verfügung. Weitergehende Informationen stellt die niederländische Finanzverwaltung online auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Körperschaftsteuer

Rechtsgrundlage für die Körperschaftsteuer (vennootschapsbelasting) ist das Körperschaftssteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Die Steuersätze im Jahr 2022 betragen gemäß Art. 22 Körperschaftssteuergesetz:

Bemessungsgrundlage (in Euro)

Satz (in Prozent)

Bis zu 395.000

15

Über 395.000

25,8

Ausführliche Informationen hält die niederländische Finanzverwaltung online bereit (auf Niederländisch).

Umsatzsteuer

Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuer (omzetbelasting) ist das Umsatzsteuergesetz (Wet op de omzetbelasting 1968). Der Normalsteuersatz beträgt zurzeit 21 Prozent. Auf bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen (z. B. Lebensmittel, Arzneimittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung und Unterhaltungsangebote) wird ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 9 Prozent angewendet. Weitergehende Informationen stellt die niederländische Finanzverwaltung auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.