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Nigeria: Gesellschaftsrecht

Ausländischen Unternehmen stehen die gleichen Rechtsformen zur Verfügung wie nigerianischen. Eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens kennt das nigerianische Recht nicht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage des nigerianischen Gesellschaftsrechts ist der Companies and Allied Matters Act 2020. Zu beachten ist außerdem die Companies Regulation 2021.

Gesellschaftsformen

Zu den möglichen Gesellschaftsformen zählen die Company limited by shares, die Company limited by guarantee und die Unlimited company. Alle drei Gesellschaftsformen können sowohl als Private company als auch als Public company gegründet werden.

Private company limited by shares

Vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Private company limited by shares. Eine solche Gesellschaft hat maximal 50 Gesellschafter. Zur Gründung benötigen die Gesellschafter ein Memorandum of Association und Articles of Association. Darin enthalten sind beispielsweise Informationen zu den Zielen der Gesellschaft, zu den Gesellschaftern sowie zu etwaigen Beschränkungen der Befugnisse der Gesellschafter. Außerdem ist eine Erklärung über die Höhe des Stammkapitals und die einzelnen Anteile einzureichen. Das nigerianische Gesetz sieht für die Private company limited by shares ein Mindestkapital in Höhe von 100.000 Naira vor. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt.

Public company limited by shares

Die Public company limited by shares ist vergleichbar mit einer deutschen Aktiengesellschaft. Alle Gesellschaften, die keine Private companies sind, sind in Nigeria Public companies. Außerdem muss der Gesellschaftsvertrag die Information enthalten, dass es sich um eine Public company handelt. Eine Public company limited by shares hat mindestens zwei Gesellschafter, nach oben ist die Anzahl der Gesellschafter hingegen nicht begrenzt. Auch für die Gründung einer Public company limited by shares werden ein Memorandum of Association und Articles of Association benötigt. Darin ist unter anderem geregelt, welche Geschäftszwecke das Unternehmen verfolgt, wer die Gesellschafter sind oder inwieweit die Befugnisse der Gesellschafter und Geschäftsführer reichen. Auch bei der Gründung einer Public company limited by shares ist eine Erklärung über die Höhe des Stammkapitals und die einzelnen Anteile einzureichen. Es ist ein Mindestkapital in Höhe von 2 Millionen Naira erforderlich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Zweigstelle

Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, ein Unternehmen nach nigerianischem Recht zu gründen, wenn sie in Nigeria unternehmerisch tätig werden wollen. Die Gründung einer Zweigstelle ist im nigerianischen Recht grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen können ausländische Unternehmen von der Pflicht, eine eigenständige Gesellschaft zu gründen, befreit werden, beispielsweise wenn sie von der nigerianischen Regierung eingeladen wurden.

Registrierung

Alle Unternehmen sind in Nigeria bei der Corporate Affairs Commission (CAC) zu registrieren. Dies ist online auf der Webseite der CAC möglich, persönlich bei der CAC oder im One-Stop Investment Centre der Nigerian Investment Promotion Commission. Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen bei ausländischen Unternehmen, wenn:

  • sie von der nigerianischen Regierung für die Durchführung eines konkreten Projektes eingeladen wurden,
  • sie einzelne Projekte für ein Geberland oder eine internationale Organisation durchführen,
  • sie ein ausländisches Staatsunternehmen sind und ausschließlich in der Exportförderung tätig sind oder
  • es sich um ein Ingenieurbüro oder technische Experten handelt, die an einem speziellen Projekt der nigerianischen Regierung beteiligt sind.

Betroffene ausländische Unternehmen können diese Befreiung beim National Council of Ministers beantragen.

Weitere Informationen zur Gründung von Unternehmen sind abrufbar auf der Webseite der Nigerian Investment Promotion Commission sowie auf der Webseite der Corporate Affairs Commission.

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