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Nigeria: Investitionsrecht

Ausländische Investoren können in nahezu allen Bereichen investieren. Sie sind verpflichtet, sich bei der Investitionsbehörde zu registrieren, von der sie auch unterstützt werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage

In Nigeria gilt für ausländische Investitionen unter anderem der Investment Promotion Commission Act. Außerdem sind der Export Processing Zones Decree 1992 und der Oil and Gas Export Free Zone Decree 1996 (No. 8 of 1996) zu beachten.

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der nigerianischen Investitionsbehörde Nigeria Investment Promotion Commission (NIPC).

Die NIPC bietet ausländischen Investoren das One-Stop-Investment-Centre (OSIC). Unter dem Dach des OSIC sind verschiedene, für ausländische Investoren relevante, Dienstleistungen zusammengefasst. Dazu gehören beispielsweise die Ausstellung von Geschäftslizenzen und Genehmigungen sowie die Bereitstellung  von rechtlichen Informationen. Zu den Behörden, die im OSIC ihre Dienstleistungen anbieten, gehören insbesondere die Finanzbehörde (Federal Inland Revenue Service, FIRS), die für Exportproduktionszonen zuständige Nigerian Export Processing Zones Authority und die Einwanderungsbehörde (Nigeria Immigration Service, NIS). 

Investitionsbeschränkungen

Ausländische Investoren dürfen in Nigeria grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Ausgeschlossen sind ausländische Investitionen jedoch vor allem in den Bereichen der Herstellung von Waffen und Munition, der Herstellung von und dem Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropischen Substanzen sowie der Herstellung von militärischer und paramilitärischer Kleidung und Ausrüstung. Ausländische Investoren sind verpflichtet, sich vor Beginn ihres Investitionsvorhabens bei der NIPC zu registrieren.

Darüber hinaus gelten im Öl- und Gassektor bestimmte Quoten zur Beteiligung der nigerianischen Wirtschaft und Bevölkerung.

Investitionsanreize

Die nigerianische Regierung bietet Investoren verschiedene Investitionsanreize. Dazu gehören eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für maximal fünf Jahre für Unternehmen in Pionierbranchen (pioneer industries). Zu den Pionierbranchen gehören unter anderem Bereiche des elektronischen Handels, landwirtschaftliche Primärproduktion, Softwareentwicklung und -veröffentlichung oder bestimmte Wertpapiere und Immobilieninvestitionsprogramme. Die Liste der Pionierbranchen wird von der NIPC veröffentlicht. Daneben gibt es in einigen Bereichen wie der Forschung und Entwicklung von Industrialisierung, der Landwirtschaft, der Produktion, dem Tourismus oder der Förderung von Erdöl und Erdgas sektorspezifische Anreize.

Auch Unternehmen, die in einer Exportproduktionszone (Export Processing Zone - EPZ) tätig sind, genießen Investitionsanreize. Dazu gehören unter anderem pachtfreies Land in der Bauphase, Steuererleichterungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Erleichterungen beim Import und Export von Waren. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Nigeria Export Processing Zones Authority abrufbar.

Investitionsschutzabkommen

Zwischen Deutschland und Nigeria besteht ein Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 28. März 2000. Er ist am 20. September 2007 in Kraft getreten.

Investitionsstreitigkeiten

Nigeria ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes - ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966. Damit können sich Investoren bei Investitionsstreitigkeiten gegen Staaten an das ICSID wenden.

Investitionsgarantien

Bei einem Investitionsvorhaben in Nigeria können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

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