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Rechtsmeldung Nigeria Umsatzsteuer

Nigeria: Leitfaden für nicht ansässige Unternehmen

Die nigerianische Finanzbehörde hat einen Leitfaden für Unternehmen ohne nigerianischen Sitz veröffentlicht, in dem ihre mehrwertsteuerlichen Pflichten erläutert werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In dem Leitfaden vom 11. Oktober 2021 erläutert die nigerianische Finanzbehörde (Federal Inland Revenue Service, FIRS) ausländischen Unternehmen ihre Verpflichtungen, Prozesse und Verfahren in Bezug auf die Einhaltung der mehrwertsteuerlichen Vorschriften in Nigeria. 

Danach werden nicht ansässige Unternehmen (non-resident suppliers, NRS) mit der Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer beauftragt. Daneben sind sie verpflichtet, sich mehrwertsteuerlich zu registrieren, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens 25.000 US-Dollar Umsatz erreichen und die Ware oder Dienstleistung digital angeboten oder nach Nigeria geliefert beziehungsweise dort konsumiert wurde. Nach erfolgter Registrierung müssen nicht ansässige Unternehmen monatlich eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, auch wenn keine steuerpflichtigen Leistungen erbracht wurden. Die Frist für die Erklärung ist jeweils spätestens 21 Tage nach Ende des betreffenden Monats.

Weitere Themen des Leitfadens sind: der Verfahrensablauf der Registrierung und Entrichtung der Mehrwertsteuer, Erklärungen, welche Lieferungen und Dienstleistungen steuerpflichtig sind oder der Verfahrensablauf bei einer gewünschten Abmeldung von der Finanzbehörde.

Die Regelungen des Leitfadens sind ab 1. Januar 2022 für die Erbringung von Dienstleistungen und ab 1. Januar 2024 für die Lieferung von Waren zu beachten.

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