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Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Nigeria

Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.

 

Von Andrea Mack | Bonn

  • Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

    Nigeria ist Mitglied der westafrikanischen Zollunion ECOWAS und Vertragsstaat des gesamtafrikanischen Freihandelsabkommens.

    Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS

    Die Bundesrepublik Nigeria gehört der 1975 in Lagos gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der Organisation ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt.

    Im Januar 2024 verkündeten die Militärregierungen von Burkina Faso, Mali und Niger ihren Austritt aus der ECOWAS, was jedoch nur über einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen kann. Die drei Staaten gründeten bereits im September 2023 die sogenannte Allianz der Sahel-Staaten (AES), um die militärische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken. 

    Die Mitgliedstaaten der ECOWAS wenden einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) gegenüber Warenlieferungen aus Drittländern an. Innerhalb der ECOWAS ermöglicht das Handelsliberalisierungsregime TLS (Trade Liberalisation Scheme) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Präferenznachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Unternehmen in den Mitgliedstaaten das zweistufige Registrierungsverfahren des ECOWAS Trade Liberalisation Scheme (ETLS) für die Zulassung des Herstellers und seiner verarbeiteten Produkte nicht durchgängig an, so dass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.

    Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

    Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 nach nur drei Jahren Verhandlungen die kontinentale Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und 47 ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Nigeria im Dezember 2020.

    Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr. 

    97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise wegfallen. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie. 

    Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warentausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird seit 2023 um weitere Länder, Produkte und künftig auch auf Dienstleistungen erweitert. Informationen zu dem Freihandelsabkommen hält das AfCFTA-Sekretariat bereit. 

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU

    Die westafrikanischen Staaten, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen. Außer Nigeria, das negative Folgen für heimische Industrien befürchtet, haben inzwischen alle Mitgliedsländer der ECOWAS das regionale WPA unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Webseite der EU abrufbar. 

    Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.

    Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

    Nigeria ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation WTO. Die EU gewährt Nigeria einseitig Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten der Entwicklungsländer. Außerdem kann Nigeria von Zollvergünstigungen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die Liste der AGOA-Produkte umfasst neben Rohstoffen und industriellen Vorprodukten auch verschiedene Textilerzeugnisse und Bekleidung.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Zollanmeldung

    Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Zollvorschriften

    Nigeria verabschiedete im April 2023 ein neues Zollgesetz (ZG), das den veralteten "Customs and Excise Management Act (CEMA)" ersetzt. Der "Nigeria Customs Service Act, 2023" schafft den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung einer zentralen und effizienteren Zollabwicklung. Das neue ZG sieht in Art. 24 vor, dass der Einführer eine verbindliche Auskunft (advance ruling) über die zolltarifliche Einreihung, den Ursprung oder die Zollwertermittlung einer Ware beantragen kann. Auch andere zollrechtliche Fragen, zum Beispiel ob für die Ware eine Zollbefreiung gilt, können vorab geklärt werden. Die Dienststelle muss dem Antragsteller sofort - jedoch spätestens innerhalb von 150 Tagen - eine verbindliche Auskunft erteilen. Diese gilt innerhalb des Steuerjahres, in dem sie erlassen wurde. 

    Mit Art. 108 wird der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) für besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen eingeführt. Eine AEO-Bewilligung kann für zollrechtliche Vereinfachungen oder für Sicherheit erteilt werden. Ende März 2024 startete die Zollbehörde ein AEO-Pilotprogramm zunächst für Einführer, Ausführer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Logistikunternehmen. 

    Die Zollabwicklung erfolgt über das elektronische Zollabfertigungssystem NICIS, das zum Nigeria Single Window for Trade ausgebaut wurde. Das Online-Portal bietet viele hilfreiche Informationen und ermöglicht, dass Import- und Exportdokumente sowie -genehmigungen von beteiligten Behörden und Institutionen über eine gemeinsame Schnittstelle eingesehen und bearbeitet werden können. Die Nutzung von NICIS für die Zollabfertigung erfordert eine Registrierung.

    Geschäftstätige in Nigeria müssen sich bei der Corporate Affairs Commission und dem Federal Inland Revenue Service registrieren, um eine Steuernummer (Tax Identification Number - TIN) zu erhalten.

    Voranmeldungen

    Seefrachtsendungen müssen vor dem Auslaufen des Schiffes aus dem letzten Anlaufhafen, Luftfrachtsendungen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Flugzeugs mittels e-Manifest summarisch über das Single Window for Trade anmeldet werden.

    Für Schiffe bestehen zusätzliche Meldepflichten. Reedereien müssen der Hafenbehörde (Nigerian Ports Authority) die Ankunft von Schiffen vorab mit einer elektronischen Ship Entry Notice (e-SEN) anzeigen. 

    Die für eingehende Seefrachtsendungen obligatorische elektronische Voranmeldung (Advance Cargo Declaration/Cargo Tracking Note) ist derzeit ausgesetzt. Nach Angaben des Nigerian Shippers’ Council (NSC) soll sie bis spätestens September 2024 wieder eingeführt werden. Die vorherige nigerianische Regierung unter Präsident Buhari hatte die Implementierung bereits genehmigt. 

    Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind die vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN), die Fahrgestellnummer und das Baujahr auf dem Ladungsmanifest anzugeben, bei der Einfuhr von elektrischen und elektronischen Geräten die NESREA-Registrierungsnummer der Umweltbehörde. 

    Form M und Zollanmeldung

    Zur Eröffnung eines Einfuhrverfahrens in Nigeria wird das Antragsformular Form M benötigt. Der Importeur übermittelt - vor der Versendung der Ware - eine elektronische Form M (e-Form M) über das Single Window for Trade an seine Geschäftsbank. Die Form M muss von der nigerianischen Geschäftsbank und der Zollbehörde bestätigt werden. Geprüft wird dabei, ob der Importeur für die Finanzierung seines Geschäfts Zugang zum nigerianischen Devisenmarkt erhält. Voraussetzung für eine Devisenzuteilung ist, dass als Zahlungsempfänger der Endlieferant angegeben ist, der die Ware direkt an den Importeur verkauft (ultimate supplier). 

    Der vollständig ausgefüllten e-Form M sind beizufügen:

    • detaillierte Pro-forma-Rechnung des Exporteurs
    • Preisprüfungsbericht (erstellt im Price Verification System
    • Transportversicherungsnachweis einer nigerianischen Versicherungsgesellschaft
    • SONCAP-Produktzertifikat vom Exporteur oder sonstige für die Ware erforderliche Einfuhrgenehmigungen oder Zertifikate, ausgestellt von den zuständigen Behörden.

    Die Bank leitet die vorakzeptierte Form M an die Zollbehörde weiter, die bei Akzept die Form M validiert. 

    Die Zollanmeldung, mit der die Abfertigung der Waren zu einem bestimmten Zollverfahren beantragt wird, erfolgt durch den Einführer. Dieser kann auch einen nigerianischen Zollagenten beauftragen, der über eine entsprechende Lizenz der Zollbehörde verfügt. Die Zollanmeldung wird elektronisch über private oder öffentliche sogenannte Direct Trader Inputs (DTI) übermittelt, die mit dem Abfertigungssystem des Zolls NICIS verbunden sind.

    Warenbegleitpapiere

    Der Zollanmeldung (goods declaration) sind folgende Warenbegleitdokumente in englischer Sprache beizufügen:

    • Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief)
    • Ursprungszeugnis
    • Handelsrechnung (commercial invoice)
    • Form M
    • Packliste
    • Versicherungsnachweis
    • SONCAP-Produktzertifikat (außer für die von der Behörde NAFDAC regulierten Waren)
    • je nach Ware zusätzlich erforderliche Bescheinigungen wie Analysenzertifikat, Gesundheitszeugnis für Agrarprodukte oder Herstellererklärung.

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr 

    Nach Eingang sämtlicher Unterlagen ist die Zollbehörde angewiesen, innerhalb von sechs Stunden einen Risikoanalysebericht (Pre Arrival Assessment Report - PAAR) für die Sendung zu erstellen, der Art und Umfang der durchzuführenden Warenprüfung aufzeigt. Die Zuweisung zum grünen Kanal bedeutet eine direkte Freigabe nach Zahlung der Einfuhrabgaben, beim blauen Kanal können Nachprüfungen erforderlich sein. Der gelbe Kanal erfordert eine Dokumentenprüfung und der rote Kanal das Scannen oder die physische Inspektion der Waren. 

    Beantragt der Zollanmelder die Abfertigung der Waren zum freien Verkehr (release for free circulation, Art. 118 ZG) gibt der nigerianische Zoll diese nach Erledigung aller Förmlichkeiten und Zahlung der Einfuhrabgaben frei. Die Ware steht dann nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung und der Einführer kann ohne Einschränkungen über sie verfügen.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Abfertigung zu besonderen Zollverfahren

    Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.

    Versandverfahren

    Das Versandverfahren (transit procedure, Art. 64 ZG) ermöglicht die Beförderung von Waren unter Zollverschluss von einem Ort zu einem anderen innerhalb oder außerhalb des Zollgebiets. Anstelle der Einfuhrabgaben ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen, die nach Abschluss des Verfahrens innerhalb der festgelegten Frist zurückgereicht wird. 

    Zolllager

    Waren können unter zollamtlicher Überwachung in einem Zolllager (Art. 121 ff. ZG) ohne Erhebung von Einfuhrabgaben gelagert werden, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden. In Nigeria bestehen öffentliche und private Zolllager (general bonded und private bonded warehouses). Für beide Lagertypen sind Lizenzen der Zollbehörde erforderlich. Die maximale Lagerdauer beträgt ein Jahr.

    Folgende Behandlungen an den Waren sind zulässig:

    • Inspektion und Probenentnahme
    • Durchführung von Maßnahmen, die für die Erhaltung der Waren erforderlich sind
    • sonstige übliche Behandlungen wie Sortieren und Umpacken.

    Staatliche Zolllager werden von der Zollbehörde geführt. Sie dienen zur Aufbewahrung von sichergestellten Waren, mit denen gegen das Zollgesetz oder andere Vorschriften verstoßen wurde. Darunter fallen auch Importwaren, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entladung angemeldet wurden. Verderbliche Waren können von dort aus sofort versteigert werden. Für andere Waren gilt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 14 Tagen.   

    Vorübergehende Verwendung

    Waren aus Staaten, die nicht Mitglied der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) sind, die nur für einen begrenzten Zeitraum und einen bestimmten Verwendungszweck in Nigeria benötigt werden, können unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung (temporary admission, Art. 142 ff. ZG) angemeldet werden. Der Antragsteller muss im Zollgebiet ansässig sein und eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben hinterlegen. Die Zollstelle setzt eine Verwendungsfrist von höchstens zwölf Monaten fest. In begründeten Fällen ist eine Fristverlängerung zunächst um ein Jahr, dann um sechs Monate und - falls erforderlich - letztmalig um weitere sechs Monate möglich. 

    Das Verfahren kann zum Beispiel für Berufsausrüstung, Ausstellungs- und Messewaren oder Baumaschinen für ein konkretes Bauvorhaben genutzt werden. Muster ohne Handelswert können in der Regel zollfrei eingeführt werden, für Muster mit Handelswert sind Einfuhrabgaben zu zahlen. 

    Nigeria nimmt nicht am Carnet ATA-Verfahren teil, das eine vereinfachte und beschleunigte Warenabfertigung bei einer vorübergehenden Einfuhr in Vertragsstaaten ermöglicht. 

    Zollrückvergütung

    Eine Rückvergütung von gezahlten Einfuhrabgaben (drawbacks, Art. 145 ff. ZG) kann zum Beispiel gewährt werden für Importwaren, die zur Herstellung von Produkten in Nigeria verwendet werden, welche anschließend ausgeführt oder in eine Freizone oder ein Zolllager verbracht werden. Der Antrag auf Zollrückvergütung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Ausfuhr der Importwaren zu stellen.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Freie Wirtschaftszonen

    Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

    Freizonen

    Das Zollgesetz definiert "Freizone" als eine Exportproduktionszone (export processing zone), Handelsfreizone (free trade zone), einen Freihafen, eine Sonderwirtschaftszone (special economic zone) oder ein ähnliches Gebiet, das Teil des nigerianischen Zollgebiets ist. Dorthin verbrachte Waren gelten als außerhalb des Zollgebiets befindlich und unterliegen daher keinen Zöllen und Abgaben. Daneben bestehen weitere steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize. Freizonen stehen unter zollamtlicher Überwachung. 

    Lizenzierte Unternehmen können Rohstoffe, Investitionsgüter und andere Produktionsmittel zollfrei einführen, um Waren zu veredeln, weiterzuverarbeiten oder um Fertigprodukte herzustellen. Bis zu 100 Prozent der in einem Zollfreigebiet gefertigten Produktion kann nach Zahlung der Einfuhrabgaben auf dem heimischen Markt in Nigeria verkauft werden. In einer Exportproduktionszone hergestellte Waren müssen hingegen exportiert werden. 

    Nach Angaben der Freizonenbehörde Nigeria Export Processing Zones Authority (NEPZA) gibt es in Nigeria rund 40 Freizonen wie Export- und Sonderwirtschaftszonen oder Industrieparks, in denen mehr als 580 lizenzierte Unternehmen tätig sind. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Nigeria Export Processing Zones Authority.

    Für Unternehmen, die ausschließlich Waren für den Export herstellen, besteht zudem die Möglichkeit, unter dem genehmigungspflichtigen Manufacturer-In-Bond Scheme (MIBS) gegen Sicherheitsleistung einer zugelassenen Bank oder Versicherung für die Produktion benötigte Rohstoffe und Zwischenerzeugnisse zollfrei einführen. 

    Investitionsförderung

    Die nigerianische Regierung bietet Investoren verschiedene Anreize, um eine wirtschaftliche Diversifizierung voranzutreiben. Dazu gehören Zoll- und Steuererleichterungen für bestimmte Industriezweige sowie Pionierbranchen und deren Produkte. 

    Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist die Investitionsbehörde Nigerian Investment Promotion Commission (NIPC). Jedes Unternehmen mit ausländischer Beteiligung muss sich bei der NIPC registrieren. Die NIPC koordiniert das One-Stop-Investment Centre (OSIC), das Investoren Dienstleistungen von derzeit 27 teilnehmenden Behörden anbietet.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Zölle und weitere Einfuhrabgaben

    Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben.

    Zolltarif

    Gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, wendet Nigeria den gemeinsamen Außenzolltarif CET (Common External Tariff 2022-2026) der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an. Dieser basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Der Außenzoll gliedert sich in fünf Wertzollsätze von null bis 35 Prozent.

    Außenzolltarif der ECOWAS
    Warenbeschreibung

    Einfuhrzollsatz

    Grundbedarfsgüter

    0%

    Rohmaterialien und Investitionsgüter

    5%

    Vorleistungen und Zwischenprodukte

    10%

    Fertigwaren

    20%

    Luxusgüter und sensible Waren, deren lokale Produktion geschützt werden soll 

    35%

    Quelle: Nigeria Customs Service CET Tariff 2024

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen.

    Den Mitgliedstaaten der ECOWAS wurde eine 5-jährige Übergangszeit für die schrittweise Anpassung an den gemeinsamen Außenzolltarif bis Anfang 2020 gewährt, in der sie zum Schutz von sensiblen Waren eine Import Adjustment Tax (IAT) zusätzlich zum Zoll erheben konnten. Nigeria wendet den CET zwar grundsätzlich an, erhebt jedoch für bestimmte Waren weiterhin Zusatzzölle.

    Der nationale Zolltarif mit der Umsatzsteuer, den Verbrauchsteuern und Zusatzzöllen (IAT) steht auf der Webseite der nigerianischen Zollbehörde bereit.  

    Zusatzzoll

    Nach den zuletzt im April 2023 verabschiedeten steuerpolitischen Maßnahmen erhebt die Regierung aktuell bei der Einfuhr von 189 Produkten eine Import Adjustment Tax (IAT). Der Steuersatz beträgt je nach Ware zwischen 5 und 65 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Für Weizenmehl zum Beispiel fallen insgesamt 70 Prozent Einfuhrzoll an: 20 Prozent regulärer Zoll plus 50 Prozent Zusatzzoll. 

    Der Zusatzzoll zielt darauf ab, heimische Industrien zu fördern und günstigere Importe der Produkte zu verhindern. Betroffen sind beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse, Alkohol, Zement, Medikamente, Schmierstoffe, Kunststoffe, Papierwaren, Textilgewebe, keramische Waren, Erzeugnisse aus Glas, Eisen, Stahl und Aluminium, elektrische Geräte, Fahrzeuge sowie Boote. 

    Mit den steuerpolitischen Maßnahmen 2023 beschloss Nigerias Regierung, eine Umweltsteuer (Green Tax Surcharge) für bestimmte Kraftfahrzeuge in Form einer zusätzlichen Import Adjustment Tax einzuführen. Nach Protesten setzte Präsident Tinubu diese Umweltsteuer auf unbestimmte Zeit aus.  

    Verbrauchsteuern

    Nigeria erhebt Verbrauchsteuern (Excise Duties) auf alkoholhaltige und nicht alkoholische Getränke sowie Tabakwaren.

    Verbrauchsteuerpflichtige Waren
    SteuergegenstandHS-Kapitel

    Steuersatz

    alkoholfreie Getränke (Fruchtsäfte, Energy-Drinks, zuckergesüßte Getränke, kohlensäurehaltiges Wasser) ex 2209, 2201, 2202

    10 Naira (N)/l

    Bier2203, ex 2006

    50 N/l

    Wein2204, 2205

    20% + 70 N/l

    Spirituosen2208

    20% + 75 N/l

    Zigarren, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen2402

    30% + 5,2 N/Stück

    andere Tabak oder Ersatzstoffe enthaltende Erzeugnisse2403, 2404

    2.000 N/kg, 4.000 N/l

    Quelle: Fiscal Policy Measures 2022 + 2023

    Zum Juni 2023 sollten neue Verbrauchsteuern von 10 Prozent auf Einwegplastik eingeführt werden. Diese sind jedoch vorerst ausgesetzt.

    Umsatzsteuer 

    Die Einfuhrumsatzsteuer (Value Added Tax) beträgt 7,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Ware, erhöht um den Zollbetrag und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.

    Bestimmte Warengruppen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Hierzu gehören etwa bestimmte lebende Tiere, Grundnahrungsmittel, Babyartikel, medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, Düngemittel, Bücher und Bildungsmaterialien sowie diverse Maschinen, Apparate und Geräte. Darüber hinaus gilt eine Mehrwertsteuerbefreiung für verschiedene Waren, die zu einem bestimmten Verwendungszweck eingeführt werden. Neben Lieferungen für diplomatische Vertretungen, kirchliche Einrichtungen und humanitäre Hilfsorganisationen zählen hierzu auch Rettungswagen, besondere Krankenhaus- und chirurgische Ausrüstungen, Landmaschinen, von Firmen für den Einsatz in Export Processing Zones und im „downstream“-Sektor verwendete Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, unverkäufliche Warenmuster sowie wissenschaftliche Proben zu Ausstellungs- oder Forschungszwecken.

    Weitere Einfuhrabgaben und Gebühren

    Bei der Einfuhr von Waren in Nigeria werden außerdem zusätzliche Abgaben und Gebühren wie folgt erhoben.

    Zusätzliche Abgaben und Gebühren
    AbgabeBemessungsgrundlage

    Abgabenhöhe

    Einfuhrzuschlag (Import Surcharge / Port Development Levy)Zollbetrag (nicht Zollwert)

    7% 

    Einfuhrkontrollgebühr (Comprehensive Import Supervision Scheme - CISS Levy)FOB-Wert (free on board)

    1% zur Deckung der Kosten für die Warenprüfung

    ECOWAS-Abgabe (Trade Liberalisation Scheme – ETLS Levy)CIF-Wert (cost, insurance and freight)

    0,5% für Einfuhren aus Nicht-ECOWAS-Staaten

    Importabgabe (Import Levy)CIF-Wert 

    0,5% für Einfuhren von Staaten außerhalb Afrikas zur Finanzierung von AU, UN und weiteren Institutionen

    Quelle: Nigeria Customs, Finanzgesetze

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Einfuhrverbote und Beschränkungen

    Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten, für andere Waren sind Genehmigungen einzuholen. Devisenbeschränkungen wurden aufgehoben. 

    Handelspolitisch begründete Einfuhrverbote

    Die "Import Prohibition List (Trade)" ist eine Liste von Waren, deren Einfuhr in Nigeria verboten ist, um die lokale Wirtschaft zu schützen. Das Einfuhrverbot gilt nicht für Waren, die aus Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) stammen. Das Finanzministerium kann unter Umständen für Importe aus Drittstaaten eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 

    Die Verbotsliste umfasst aktuell folgende 26 Produktgruppen:

    • lebende und tote Vögel, einschließlich gefrorenen Geflügels
    • Schweine- und Rindfleisch
    • Vogeleier mit Ausnahme von Bruteiern
    • bestimmte raffinierte pflanzliche Öle und Fette mit Ausnahme von raffiniertem Leinöl, Rizinusöl und Olivenöl (rohes Pflanzenöl kann importiert werden) 
    • bestimmter Rohr- und Rübenzucker, chemisch reine Saccharose in Einzelhandelspackungen
    • bestimmte Kakaoerzeugnisse
    • Teigwaren
    • Fruchtsaft in Einzelhandelspackungen
    • Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen, Eisschnee, andere nicht alkoholhaltige Getränke (mit Ausnahme von Energie- oder Gesundheitsgetränken) sowie Bier und Stout in Flaschen, Dosen oder anderweitig verpackt
    • Zement in Säcken
    • Dichlorfluorethan
    • Arzneiwaren ex HS-Positionen 3003 und 3004 wie Paracetamol, Chloroquin, Vitamintabletten, Aspirin, intravenöse Flüssigkeiten (Dextrose, Kochsalzlösung) 
    • pharmazeutische Abfälle
    • mineralische oder chemische Düngemittel, die zwei oder drei der düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten, ausgenommen organische Düngemittel
    • Seifen und Reinigungsmittel in Einzelhandelspackungen
    • mückenabwehrende Räucherspiralen
    • bestimmte runderneuerte und gebrauchte Luftreifen
    • Schulhefte, Wellpapier und Wellpappe, Schachteln und Kartons daraus, Toilettenpapier, Putz- und Kosmetiktücher, ausgenommen Babywindeln und Inkontinenzeinlagen für Erwachsene 
    • Telefonauflade- und Gutscheinkarten
    • Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
    • Schuhe, Taschen, und Koffer - ausgenommen Sicherheits-, Sport- und Leinenschuhe sowie komplett zerlegte (ckd) Rohlinge und Teile
    • Hohlglasflaschen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 150 ml für Getränke
    • gebrauchte Kompressoren sowie gebrauchte Klima-, Kühl- und Gefriergeräte
    • Kraftfahrzeuge älter als 12 Jahre
    • Kugelschreiber und Teile davon, einschließlich Minen (ohne Spitze)
    • Tomatenmark oder Tomatenkonzentrat in Aufmachungen für den Einzelverkauf.

    Grundsätzliche Einfuhrverbote

    Auf der Liste der absolut einfuhrverbotenen Waren (Goods: The Importation of which is Absolutely Prohibited) stehen diejenigen Waren, die zum Schutz der öffentlichen Ordnung, nationalen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt nicht in Nigeria eingeführt werden dürfen. Hierzu gehören unter anderem gefälschte und nachgeahmte Waren, Perlen aus entflammbarem Zelluloid oder ähnlichen Substanzen, Blanko-Rechnungen, Wettscheine, Kaurischnecken, pornografisches oder religiöse Ansichten verletzendes Material, Zündhölzer mit weißem Phosphor, abgelaufene und ungenießbare Nahrungsmittel, gebrauchte Kleidung, gefährliche Abfälle, diverse Spirituosen sowie bestimmte Waffen und Munition.

    Ausfuhrverbote 

    Ein Ausfuhrverbot aus Nigeria besteht für Mais, rohes oder gesägtes Holz, rohe Häute und Felle einschließlich "Wet Blue" und unverarbeitetes Leder, Metallschrott, unverarbeiteten Kautschuk, Antiquitäten sowie für bedrohte Wildtierarten und Produkte daraus.
    In Nigeria eingeführte Waren dürfen mittlerweile exportiert werden. Das zuvor geltende Exportverbot bewirkte, dass eingeführte Waren nicht in anderen ECOWAS-Ländern zollfrei zirkulieren konnten. 

    Einfuhrgenehmigungen

    Für lebende Tiere und tierische Produkte, Pflanzen, Saatgut, Lebensmittel, Medikamente, medizinische Geräte, Kosmetika, Kunstdünger, Chemikalien sowie gebrauchte elektrische und elektronische Geräte sind Einfuhrgenehmigungen der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen für einzelne Warengruppen finden Sie unter "Zulassung von Nahrungs- und Arzneimitteln", "Tier- und pflanzengesundheitliche Regelungen" sowie "Normen und Standards".

    Devisenbeschränkungen sind aufgehoben

    Am 12. Oktober 2023 verkündete die Zentralbank Nigerias die Aufhebung der für 43 Importgüter geltenden Devisenbeschränkungen. Seitdem können Unternehmen für die Zahlungsabwicklung notwendige Fremdwährungen auf dem offiziellen nigerianischen Devisenmarkt besorgen. Zuvor waren sie gezwungen, auf eigene Devisen oder den legalen Parallelmarkt zurückzugreifen. Die Zentralbank führte die Devisenbeschränkungen im Juni 2015 ein. Betroffen waren zum Beispiel bestimmte Nahrungsmittel, Baumaterialien, Kosmetik, Haushaltswaren, Textilien, Möbel und Düngemittel.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Normen und Standards

    Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.

    Konformitätsbewertungsverfahren SONCAP

    Alle Importwaren - sofern nicht in einer Ausnahmeliste erfasst oder von der National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) reguliert - unterliegen einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsprogramm der nigerianischen Normenbehörde SON (Standards Organisation of Nigeria). Dabei prüfen akkreditierte Inspektionsfirmen vor dem Versand, ob regulierte Produkte den bestehenden nigerianischen Normen (Nigerian Industrial Standards - NIS) oder den von SON anerkannten internationalen technischen Vorschriften und Normen entsprechen.

    Das SON Conformity Assessment Programme (SONCAP) besteht aus zwei Schritten:

    • Im ersten Schritt beantragt der Exporteur bei einer von SON akkreditierten Prüfgesellschaft ein Produktzertifikat (Product Certificate), das erforderlich ist, um ein Form M (Einfuhrantrag) vor der Versendung der Waren aus dem Lieferland zu eröffnen.
    • Im zweiten Schritt ist für jede konkrete Lieferung des Produkts ein Konformitätszertifikat CoC (Certificate of Conformity) bei der Prüfgesellschaft zu beantragen. Nach Erhalt des CoC stellt SON ein SONCAP-Zertifikat aus, das der Einführer für die Zollabfertigung benötigt.

    Für Industrieprodukte ist bei der Zollabfertigung zudem ein Herstellerzertifikat (Manufacturer’s Certificate of Production) vorzulegen, das Angaben über die eingehaltenen Normen und technischen Vorschriften enthält.

    Das SONCAP-Verfahren sieht je nach Art der Warensendung (Produkt, Häufigkeit) und exportierendem Unternehmen (Händler, Lieferant, Hersteller) drei unterschiedliche Zertifizierungswege vor:

    • Route A für einmalige oder nur gelegentliche Sendungen (nicht registrierte/nicht lizenzierte Produkte) mit grundsätzlich physischer Inspektion und gegebenenfalls Tests und Analysen auf Basis einer Risikobewertung zur Erstellung eines nur für die jeweilige Einfuhrsendung gültigen Produktzertifikats (unregistriert)
    • Route B für regelmäßige Sendungen registrierter Produkte von Herstellern mit erfolgreichem Werksaudit, auch für verlässliche Lieferanten der Route A möglich, bescheinigt durch ein Produktzertifikat (registriert, ein Jahr gültig), bei der Verladung erfolgt bei rund 40 Prozent der Sendungen eine physische Inspektion
    • Route C für regelmäßige Sendungen lizenzierter Produkte von verlässlichen Herstellern der Route B mit spezifischem Werksaudit, bestätigt durch ein Produktzertifikat mit Lizenzstatus (ein Jahr gültig) und physischer Inspektion von mindestens zwei Sendungen pro Jahr.

    Die Gebühren für die Produktzertifizierung zahlt der Exporteur. Weitere Einzelheiten zum SONCAP-Verfahren stehen auf der Webseite der Normenbehörde SON zur Verfügung. 

    Product Authentication Mark 

    Der Importeur ist verpflichtet, eine Product Authentication Mark (PAM) auf der Verpackung eines nach SONCAP zertifizierten Fertigprodukts anzubringen. Der mit einem QR-Code und Sicherheitsmerkmal versehene Aufkleber muss vor der endgültigen Freigabe der Ware bei SON beantragt und vor dem Verkauf auf der Verpackung befestigt werden. Importierte Fertigwaren ohne PAM-Kennzeichnung gelten als Fälschung, werden beschlagnahmt und vernichtet.

    Ausnahmen von der SONCAP-Zertifizierung

    Ausgenommen von SONCAP sind folgende Produktgruppen:

    • Lebensmittel
    • Arzneimittel
    • medizinische Produkte (ausgenommen Geräte und Maschinen)
    • als Rohstoff verwendete Chemikalien für Hersteller, die als "bonafide manufacturer" bei der Manufacturers Association of Nigeria (MAN) registriert sind
    • militärische Ausrüstungsgüter
    • Waren, die von der nigerianischen Regierung als Schmuggelware klassifiziert sind 
    • gebrauchte Waren (ausgenommen Kraftfahrzeuge)
    • Flüssiggas-Geräte und deren Zubehör
    • Grundöle.

    Lebens- und Arzneimittel werden von der nationalen Aufsichtsbehörde NAFDAC (National Agency for Food and Drug Administration and Control) kontrolliert.

    Industrielle Fertigungsmaschinen und -anlagen, Ersatzteile sowie vollständig zerlegte (ckd) Fahrzeuge, die für die eigene Produktion oder Montage verwendet werden, können ohne Vorlage eines SONCAP-Zertifikats eingeführt werden, vorausgesetzt, der Importeur ist als bonafide manufacturer bei der MAN registriert und hat bei SON eine entsprechende Einfuhrgenehmigung (import permit) beantragt. Importeure von Geräten und Zubehör für Flüssiggas (LPG) sowie von Grundölen müssen ebenfalls eine Einfuhrgenehmigung der Normenbehörde einholen. Für Spenden wie nichtkommerzielle Hilfslieferungen kann SON eine Einfuhrgenehmigung erteilen.

    Elektro- und Elektronikgeräte

    Für Elektro- und Elektronikgeräte besteht eine Registrierungspflicht bei der Umweltbehörde National Environmental Standards and Regulations Enforcement Agency (NESREA) und der Producer Responsibility Organisation (PRO). Bei Einhaltung der geforderten Normen erteilt NESREA eine Registrierungsnummer, die zwingend auf dem Ladungsverzeichnis und dem Frachtbrief der Einfuhrsendung anzugeben ist. Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nur in gutem Zustand und voll funktionsfähig unter Vorlage einer umweltrechtlichen Einfuhrgenehmigung der NESREA eingeführt werden. Die Einfuhr von Elektro- und Elektronikschrott (e-waste) ist verboten. 

    Seit Mai 2023 können Importeure sich über die digitale Plattform NESCAP registrieren, dort einen Antrag auf Einfuhrabfertigung stellen und ein "Environmental Import Release Certificate" beantragen. Außer Elektro- und Elektronikgeräten gehören auch gefährliche Chemikalien, Pestizide und Kfz-Teile zu den von NESREA regulierten Waren.  

    Voraussetzung für die Zulassung von Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen auf dem nigerianischen Markt ist eine Typengenehmigung der Nigerian Communications Commisson (NCC).

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Zulassung von Nahrungs- und Arzneimitteln

    Lebensmittel, Medikamente und Chemikalien können nur mit vorheriger Registrierung und Genehmigung der zuständigen Behörde NAFDAC eingeführt werden.

    Registrierungspflicht

    Die National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) ist für die Regulierung von Nahrungs- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetik und Chemikalien zuständig.

    Die Einfuhr und der Vertrieb dieser Erzeugnisse in Nigeria kann nur mit einer vorherigen Registrierung bei NAFDAC erfolgen. Der Antrag ist vom Produzenten zu stellen. Ausländische Firmen müssen durch einen autorisierten nigerianischen Vertreter repräsentiert sein, der im Bedarfsfall einen Rückruf des Produkts erwirken kann. 

    Je nach Warenkreis sind NAFDAC unterschiedliche Dokumente für einen ordnungsgemäßen Registrierungsantrag vorzulegen. Die Registrierung gilt in der Regel für fünf Jahre. 

    Weitere Anforderungen an Produkte

    Grundsätzlich werden für Nahrungs- und Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetik und Pestizide Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen (Certificate of free Sale) und Analysenzertifikate benötigt. Lebensmittel müssen frei von Pestiziden und radioaktiven Schadstoffen sein. Wegen des Verbots von Bleichmitteln darf Kosmetik keine Quecksilberverbindungen und keine Kortikosteroide enthalten. Die Inhaltsstoffe Lanolin und Borsäure sind in Babypflegeprodukten nicht erlaubt.

    Für die Zulassung von Arzneimitteln in Nigeria ist ein Certificate of a Pharmaceutical Product (CPP) vorzulegen: eine von einer nationalen Gesundheitsbehörde ausgestellte Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland. Die Einhaltung von Qualitätsstandards ist mit einem GMP-Zertifikat (Certificate of Good Manufacturing Practice) für die gute Herstellungspraxis nachzuweisen.

    In-vitro-Diagnostik erfordert eine Registrierung beim Medical Laboratory Science Council of Nigeria (MLSCN), der an der Eingangszollstelle ein Produktzertifikat für die gelisteten Produkte ausstellt. Weitere Informationen stehen beim Medical Laboratory Science Council zur Verfügung.  

    Einfuhrgenehmigung

    Der Importeur muss - zusätzlich zur verpflichtenden Registrierung - vor jeder konkreten Lieferung von Lebens- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetik und Chemikalien eine Einfuhrgenehmigung bei NAFDAC einholen.

    Chemikalien, ozonschädigende Substanzen sowie Produkte, die ozonschädigende Substanzen enthalten, erfordern eine Einfuhrgenehmigung des Umweltministeriums. Hersteller von Erzeugnissen, die Gefahrstoffe enthalten, sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data Sheets - MSDS) für den Umgang mit diesen Stoffen zu erstellen. Supermarktbetreiber können unter dem "Global Listing of Supermarket Items Scheme" ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von Lebensmitteln und Kosmetik nutzen.

    Vorschriften und Richtlinien für die komplexen Registrierungs- und Genehmigungsverfahren einzelner Produktgruppen sind auf der Webseite von NAFDAC abrufbar.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Tier- und pflanzengesundheitliche Regelungen

    Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist nur mit einem amtlichen Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnis möglich.

    Einfuhrgenehmigung

    Voraussetzung für die Einfuhr von lebenden Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten ist eine Genehmigung der zuständigen Kontrollbehörde Nigeria Agricultural Quarantine Service (NAQS), die dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssicherheit untersteht.

    Tiere und Tierprodukte

    Bei Sendungen von Tieren und Waren tierischen Ursprungs ist dem Antrag eine im Exportland erstellte amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (Veterinary Health Certificate) beizufügen, die auch bei der Zollabfertigung vorzulegen ist. Lebende Tiere und tierische Produkte können ausschließlich über bestimmte Eingangszollstellen in internationalen Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden. Dort werden sie einer Inspektion und gegebenenfalls Quarantäne unterzogen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten sie ein für den Marktzugang gefordertes Sanitary Health Certificate of Fitness.

    Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

    Für Einfuhren von lebenden Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen ist ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) einzureichen, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes. Die Gesundheitszeugnisse können mittlerweile auch elektronisch über das ePhyto-Portal der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC übermittelt werden. Sendungen von Pflanzen und pflanzlichen Produkte werden an der Eingangszollstelle von NAQS inspiziert. 

    Im Fall eines mit der Einfuhr verbundenen unbekannten Risikos, zum Beispiel weil Waren zum ersten Mal oder aus einem neuen Ursprungsland importiert werden, führt NAQS eine Schädlingsrisikoanalyse durch.

    Gefährdete Tier- und Pflanzenarten  

    Nigeria ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich des Abkommens fallen, sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen vorzulegen. Einfuhrgenehmigungen erteilt das Federal Department of Forestry im nigerianischen Umweltministerium.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Warenkennzeichnung und Verpackung

    Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu beachten. 

    Palletierungspflicht

    Alle Waren, die per Seefracht in Containern nach Nigeria verladen werden, müssen internationalen Normen entsprechend übersichtlich auf Paletten gepackt sein, um eine Inspektion an der Eingangszollstelle zu erleichtern. 

    Ausnahmen von der Palletierungspflicht bestehen zum Beispiel für

    • einzelne Artikel mit einem Gewicht von mehr als 1.000 kg wie Stahlplatten oder Metallbarren
    • leicht bewegliche, rollbare Güter wie Kfz oder Gasflaschen
    • begehbare Container
    • zerbrechliche Spezialausrüstung, die technisch qualifiziertes Personal zum Entladen erfordert. 

    Container sollten nur gleichartige Waren enthalten. Befinden sich unterschiedliche Waren in einem Container, muss mit einer sehr genauen Überprüfung gerechnet werden.

    Verpackungsmaterial aus Holz

    Bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial und Stauholz verlangt Nigeria die Einhaltung des internationalen Standards ISPM 15. Die Verwendung von Stroh und Heu als Verpackungsmaterial ist verboten.

    Kennzeichnungsvorschriften

    Für den nigerianischen Markt bestimmte Waren sind in englischer Sprache zu kennzeichnen, daneben können weitere Sprachen verwendet werden. Warenverpackungen müssen im Allgemeinen folgende Angaben enthalten:

    • Name und Art des Produkts
    • Name des Herstellers
    • Brutto- und Nettogewicht oder Anzahl der Produkteinheiten pro Packung.

    Der Einführer ist verpflichtet, eine Product Authentication Mark (PAM) auf der Einzelhandelsverpackung von Fertigprodukten anzubringen, die unter dem Programm Product Conformity Assessment for Nigeria (SONCAP) zertifiziert werden. Der Verkauf von importierten Fertigwaren ohne das mit QR-Code und Sicherheitsmerkmal versehene PAM-Qualitätszeichen ist seit November 2020 verboten.

    Für elektronische Geräte und Zubehör sind eine Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise beizufügen. Sie müssen zudem eine Garantie von mindestens sechs Monaten aufweisen. Auf Elektroartikeln (wie Kabel, Stecker oder Glühlampen) sind Informationen über Leistungsdaten wie höchstzulässige Spannung und Stromstärke und gegebenenfalls Lebensdauer anzugeben.

    Produktspezifische Etikettierung    

    Auf der Verpackung von Lebens- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika und Pestiziden ist die Registrierungsnummer der National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) zu vermerken. Zusätzlich sind folgende Informationen erforderlich:

    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Herstellungsdatum
    • Verfallsdatum oder Haltbarkeitsdauer (muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 50 Prozent der gesamten Haltbarkeit betragen) 
    • Wirkstoffe
    • bei Lebensmitteln und Kosmetik Inhaltsstoffe in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
    • Zusatz- und Farbstoffe in Lebensmitteln
    • Chargennummer
    • Hinweise zur Zubereitung und Aufbewahrung.

    Für einige Warengruppen gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften wie die "Pre-Packaged Food (Labelling) Regulations 2022" für vorverpackte Lebensmittel, die "Cosmetics Products Labelling Regulations, 2021" für Kosmetik und die "Drug and Related Products Labelling Regulations, 2021" für Arzneimittel. Produktspezifische Vorschriften sind auf der Webseite der NAFDAC verfügbar.

    Von Andrea Mack | Bonn

  • Ausfuhr aus der EU

    Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

     

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