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Zollbericht Nigeria Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Andrea Mack | Bonn

Freizonen

Das Zollgesetz definiert "Freizone" als eine Exportproduktionszone (export processing zone), Handelsfreizone (free trade zone), einen Freihafen, eine Sonderwirtschaftszone (special economic zone) oder ein ähnliches Gebiet, das Teil des nigerianischen Zollgebiets ist. Dorthin verbrachte Waren gelten als außerhalb des Zollgebiets befindlich und unterliegen daher keinen Zöllen und Abgaben. Daneben bestehen weitere steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize. Freizonen stehen unter zollamtlicher Überwachung. 

Lizenzierte Unternehmen können Rohstoffe, Investitionsgüter und andere Produktionsmittel zollfrei einführen, um Waren zu veredeln, weiterzuverarbeiten oder um Fertigprodukte herzustellen. Bis zu 100 Prozent der in einem Zollfreigebiet gefertigten Produktion kann nach Zahlung der Einfuhrabgaben auf dem heimischen Markt in Nigeria verkauft werden. In einer Exportproduktionszone hergestellte Waren müssen hingegen exportiert werden. 

Nach Angaben der Freizonenbehörde Nigeria Export Processing Zones Authority (NEPZA) gibt es in Nigeria rund 40 Freizonen wie Export- und Sonderwirtschaftszonen oder Industrieparks, in denen mehr als 580 lizenzierte Unternehmen tätig sind. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Nigeria Export Processing Zones Authority.

Für Unternehmen, die ausschließlich Waren für den Export herstellen, besteht zudem die Möglichkeit, unter dem genehmigungspflichtigen Manufacturer-In-Bond Scheme (MIBS) gegen Sicherheitsleistung einer zugelassenen Bank oder Versicherung für die Produktion benötigte Rohstoffe und Zwischenerzeugnisse zollfrei einführen. 

Investitionsförderung

Die nigerianische Regierung bietet Investoren verschiedene Anreize, um eine wirtschaftliche Diversifizierung voranzutreiben. Dazu gehören Zoll- und Steuererleichterungen für bestimmte Industriezweige sowie Pionierbranchen und deren Produkte. 

Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist die Investitionsbehörde Nigerian Investment Promotion Commission (NIPC). Jedes Unternehmen mit ausländischer Beteiligung muss sich bei der NIPC registrieren. Die NIPC koordiniert das One-Stop-Investment Centre (OSIC), das Investoren Dienstleistungen von derzeit 27 teilnehmenden Behörden anbietet.

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