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Zollbericht Nigeria Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Tier- und pflanzengesundheitliche Regelungen

Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist nur mit einem amtlichen Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnis möglich.

Von Andrea Mack | Bonn

Einfuhrgenehmigung

Voraussetzung für die Einfuhr von lebenden Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten ist eine Genehmigung der zuständigen Kontrollbehörde Nigeria Agricultural Quarantine Service (NAQS), die dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssicherheit untersteht.

Tiere und Tierprodukte

Bei Sendungen von Tieren und Waren tierischen Ursprungs ist dem Antrag eine im Exportland erstellte amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (Veterinary Health Certificate) beizufügen, die auch bei der Zollabfertigung vorzulegen ist. Lebende Tiere und tierische Produkte können ausschließlich über bestimmte Eingangszollstellen in internationalen Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden. Dort werden sie einer Inspektion und gegebenenfalls Quarantäne unterzogen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten sie ein für den Marktzugang gefordertes Sanitary Health Certificate of Fitness.

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

Für Einfuhren von lebenden Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen ist ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) einzureichen, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes. Die Gesundheitszeugnisse können mittlerweile auch elektronisch über das ePhyto-Portal der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC übermittelt werden. Sendungen von Pflanzen und pflanzlichen Produkte werden an der Eingangszollstelle von NAQS inspiziert. 

Im Fall eines mit der Einfuhr verbundenen unbekannten Risikos, zum Beispiel weil Waren zum ersten Mal oder aus einem neuen Ursprungsland importiert werden, führt NAQS eine Schädlingsrisikoanalyse durch.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten  

Nigeria ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich des Abkommens fallen, sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen vorzulegen. Einfuhrgenehmigungen erteilt das Federal Department of Forestry im nigerianischen Umweltministerium.

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