Die norwegische Steuerverwaltung führt das Mehrwertsteuerregister (Merverdiavgiftsregisteret). Grundsätzlich müssen sich Dienstleistungserbringer, deren Umsatz und Entnahmen (omsetning og uttak) im Laufe der letzten 12 Monate 50.000 NOK (etwa 5.541 Euro) überstiegen hat, im Umsatzsteuerregister eintragen lassen (§ 2-1 norwegisches Umsatzsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven)). Fällt der Unternehmer noch nicht unter die Registrierungspflicht, kann er sich dennoch unter bestimmten Umständen vorgezogen registrieren lassen (§ 2-4 Merverdiavgiftsloven). Unterliegt der Unternehmer nicht der Registrierungspflicht, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung (§ 2-3 Merverdiavgiftsloven).
Germany Trade & Invest (Stand Juli 2023)